Mövenpick Schwarzwälder Kirscheis
Zusammenfassung
Dass das „Mövenpick Schwarzwälder Kirsch“-Eis Alkohol enthält, wird für Verbraucher:innen klar, die die regionalen Spezialitäten „Schwarzwälder Kirsch“ und „Kirschwasser“ kennen. Andere Personen, beispielsweise aus anderen Regionen oder speziellen Bevölkerungsgruppen, werden bei der Aufmachung keinen Alkohol erwarten.
Die Schöller GmbH hat Lebensmittelklarheit einen Entwurf der geänderten Verpackung übermittelt. Sie ist auf der Rückseite unterhalb der Zutatenliste um den Hinweis „Enthält Alkohol. Für Kinder nicht geeignet!“ ergänzt.
Beschwerde
Der Opa hat dieses Eis unseren Kindern gegeben, sie haben es zum Glück nicht gemocht und nicht gegessen. Ich habe die Zutatenliste gelesen, es ist 1,3% Kirschwasser enthalten. Der Opa wusste nicht, dass dies eine Spirituose ist. Nun frage ich mich, müsste nicht ein expliziter Hinweis auf Alkohol erfolgen? Es ist ja auch ein Warnhinweis für Kinder darauf, dass angebliche Stückchen zum Verschlucken führen. Alkohol ist für Kinder auch gefährlich!
Verbraucherin aus Wernau vom 13.04.2021
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung
Dass das „Mövenpick Schwarzwälder Kirsch“-Eis Alkohol enthält, wird für Verbraucher:innen klar, die die regionalen Spezialitäten „Schwarzwälder Kirsch“ und „Kirschwasser“ kennen. Andere Personen, beispielsweise aus anderen Regionen oder speziellen Bevölkerungsgruppen, werden bei der Aufmachung keinen Alkohol erwarten.
Darum geht’s:
Die Schauseite des „Mövenpick Schwarzwälder Kirsch“-Eises zeigt unter dem Produktnamen den Hinweis „Mit fruchtiger Sauerkirschsauce & Kirschwasser“. Auch in der Bezeichnung sowie der Zutatenliste ist Kirschwasser als Zutat genannt, der Mengenanteil ist mit 1,3 Prozent angegeben. Einen weiteren Hinweis auf Alkohol gibt es nicht.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) schreibt für verpackte Lebensmittel vor, alle verwendeten Zutaten im Zutatenverzeichnis aufzulisten. Auch Alkohol oder alkoholhaltige Zutaten zählen dazu. Einen zusätzlichen Hinweis auf Alkohol an anderer Stelle schreibt die LMIV nicht vor.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Viele Menschen möchten aus unterschiedlichen Gründen keinen Alkohol zu sich nehmen oder ihren Kindern geben. Sie sollten auf den ersten Blick erkennen können, ob der Hersteller dem Lebensmittel Alkohol zugesetzt hat. Sowohl „Schwarzwälder Kirschtorte“ als auch „Kirschwasser“ sind regional beliebte, traditionelle Lebensmittel. Doch nicht in jeder Region und Bevölkerungsgruppe sind die Spezialitäten bekannt. Nicht jeder wird wissen, dass „Schwarzwälder Kirsch“ in der Regel Alkohol enthält und „Kirschwasser“ eine alkoholhaltige Spirituose ist. Die Zutat kann zudem leicht übersehen werden, insbesondere, wenn Verbraucher:innen nicht davon ausgehen, dass dem Lebensmittel Alkohol zugesetzt wurde.
Fazit:
Alkoholhaltige Lebensmittel sollten zusätzlich zur Angabe in der Zutatenliste einen gut lesbaren und schnell auffindbaren Hinweis auf Alkohol tragen, vorzugsweise auf der Schauseite.
Stellungnahme der Froneri Schöller GmbH, Nürnberg
Kurzfassung:
Bei der Deklaration der Zutaten orientieren wir uns an den Vorgaben des Gesetzgebers. „Mövenpick Schwarzwälder Kirsch“ enthält einen Alkoholgehalt von ca. 0,5 vol.-%. Eine Kennzeichnung ist bei diesem Wert nicht vorgeschrieben. Wir möchten unseren Kunden aber die größtmögliche Transparenz bieten und werden die Verpackung um den Hinweis „Enthält Alkohol. Für Kinder nicht geeignet!“ ergänzen.
Ergebnis
Der Anbieter hat Lebensmittelklarheit einen Entwurf der geänderten Verpackung übermittelt. Sie ist auf der Rückseite unterhalb der Zutatenliste um den Hinweis „Enthält Alkohol. Für Kinder nicht geeignet!“ ergänzt. Diese Angabe ist zwischen verschiedenen anderen Hinweisen auf der Rückseite allerdings leicht zu übersehen.