Das hat Lebensmittelklarheit erreicht:

Mühlhäuser Bio-Fruchtaufstrich, ohne Zuckerzusatz

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Vom Markt genommen: Der Fruchtaufstrich mit der Angabe „ohne Zuckerzusatz“ war mit Agavendicksaft gesüßt.
Entfernt

Der Anbieter wirbt mit dem Hinweis „ohne Zuckerzusatz“. Tatsächlich ist der Fruchtaufstrich mit Agavendicksaft gesüßt.
Der Hersteller sollte die nährwertbezogene Angabe entfernen, solange das Produkt mit Agavendicksaft gesüßt ist.

Auf der Hauptschauseite wird damit geworben, dass kein Zucker zugesetzt ist: "ohne Zuckerzusatz". Im Fließtext auf der Seite wird aber gesagt: "MÜHLHÄUSER Bio-Fruchtaufstriche werden nach EG-Öko-Verordnung, ohne Zuckerzusatz und nur mit Agavendicksaft gesüßt zubereitet" Die Aussage "ohne Zuckerzusatz" ist irreführend […].
Verbraucherin aus Halle vom 08.09.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Darum geht’s:

Der Anbieter wirbt auf der Schauseite des Glases mit der Angabe „ohne Zuckerzusatz“. Das Zutatenverzeichnis führt an zweiter Stelle Agavendicksaft auf. Auf der Seite des Glases steht folgender Text: „Mühlhäuser Bio-Fruchtaufstriche werden nach der EG-Öko-Verordnung, ohne Zuckerzusatz und nur mit Agavendicksaft gesüßt zubereitet …“

Für Verbraucher kann die Aussage „ohne Zuckerzusatz“ auf der Vorderseite kaufentscheidend sein. Erst beim genauen Lesen erfahren sie aus dem Kleingedruckten, dass der Fruchtaufstrich mit Agavendicksaft gesüßt ist.

Das ist geregelt:

Die sogenannte Health Claims-Verordnung, schreibt vor, dass Hersteller nur dann mit dem Nährwert eines Lebensmittels werben dürfen, wenn sie für ihre Produkte bestimmte Vorgaben einhalten. Nach der Verordnung ist die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ nur zulässig, wenn das Produkt keine zugesetzten Mono- oder Disaccharide oder irgendein anderes wegen seiner süßenden Wirkung verwendetes Lebensmittel enthält.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei Produkten, die mit der Aussage „ohne Zuckerzusatz“ werben, darf der Zucker nicht einfach durch süßende Lebensmittel, wie hier Agavendicksaft, ersetzt werden. Die Erklärung auf der Seite kann das Täuschungspotenzial aus unserer Sicht nicht beseitigen.

Fazit:

Der Hersteller sollte die nährwertbezogene Angabe entfernen, solange das Produkt mit Agavendicksaft gesüßt ist.

Stellungnahme der Mühlhäuser GmbH, Mönchengladbach

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Zu dieser Auslobung kam es durch eine Fehleinschätzung der Rechtslage in unserem Hause, was wir nachträglich sehr bedauern. Sämtliche dieser in Umlauf befindlichen Ware wurde unverzüglich zurückgerufen und vom Markt genommen.

Ergebnis

Der Hersteller hat der Redaktion mitgeteilt, dass er das Produkt bereits vom Markt genommen hat.
Das Landgericht Düsseldorf hat am 23.09.2020 der Mühlhäuser GmbH untersagt, für die Bio-Fruchtaufstriche Erdbeere, Aprikose, Himbeere und/oder Sauerkirsche mit der Angabe „ohne Zuckerzusatz“ zu werben, wenn diese Agavendicksaft als Süßungsmittel enthalten.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.