Müller Joghurt mit der Ecke Griechischer Art Mandelcrunch
Zusammenfassung
Der Joghurt trägt die Angaben „Joghurt mild aus Deutschland“ und „Hergestellt in Deutschland“. Da davon auszugehen ist, dass die Mandeln nicht aus Deutschland stammen, diese aber zu den primären Zutaten des Joghurts gehören, müsste ein Hinweis auf die Herkunft von Mandeln erfolgen.
Der Hersteller sollte eine Herkunftsangabe für die primäre(n) Zutat(en) ergänzen.
Beschwerde
Auf der Verpackung heißt es "luftig-lockerer Joghurt mild aus Deutschland". Da "nach griechischer Art" drauf steht, ist schon klar, dass er nicht aus Griechenland kommt. So wirkt es aber, als ob alle Zutaten aus Deutschland kämen. Nun handelt es sich um einen Joghurt mit Mandelcrunch. Und die Mandeln kommen ganz bestimmt nicht aus Deutschland. Und ob die Milch von hier kommt ist auch noch die Frage, vielleicht kommt sie in Wirklichkeit aus Tschechien? Dass sich dieses "aus Deutschland" nur auf die Herstellung bezieht kann ja eigentlich nicht sein. Dafür steht auf dem Joghurt hinter der Herstellerangabe ja noch einmal extra "Hergestellt in Deutschland".
Verbraucher aus Kerpen vom 18.11.2020
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Darum geht’s:
Der Name des Joghurts lautet „Joghurt um die Ecke griechische Art“. Auf der Schauseite steht daneben die Sorte „Mandel-Crunch“ und die Angabe „luftig-lockerer Joghurt mild aus Deutschland“. Laut Zutatenliste enthält der Joghurt 4,2 Prozent Mandelstücke. Unter der Zutatenliste und weiteren Kennzeichnungen steht die Angabe „Hergestellt in Deutschland“. Weitere Hinweise zur Herkunft gibt es nicht.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung regelt unter anderem Herkunftsangaben. Sie fordert für den Fall, dass auf einem Lebensmittel ein Ursprungsland oder Herkunftsort angegeben ist, die primäre(n) Zutat(en) aber nicht daher stammen, dass die Herkunft dieser primären Zutaten angegeben ist. Alternativ ist darauf hinzuweisen, dass die primären Zutaten nicht aus dem angegebenen Ursprungsland oder Herkunftsort stammen.
Als primäre Zutaten gelten Zutaten, die entweder über 50 Prozent des Lebensmittels ausmachen oder die Verbraucher üblicherweise mit der Bezeichnung verbinden und für die meist auch eine Mengenkennzeichnung vorgeschrieben ist.
Wie die Information zur Herkunft der primären Zutat erfolgen muss, regelt eine Durchführungsverordnung. Danach muss die Information im selben Sichtfeld stehen wie die Angabe zum Ursprungland oder Herkunftsort des Lebensmittels.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Bei der Angabe „aus Deutschland“ in Verbindung mit der Angabe „Hergestellt in Deutschland“ müsste der Hersteller nach unserer Rechtsauffassung kennzeichnen, welche primären Zutaten nicht aus Deutschland stammen. Dies müsste zumindest auf die Mandeln zutreffen. Sie stellen auf dem Joghurt der Sorte „Mandel-Crunch“ eine primäre Zutat dar, die Verbraucherinnen und Verbraucher bei dieser Sorte als Zutat erwarten. Mandeln werden in Deutschland aber nicht in nennenswerter Menge angebaut. Bei verarbeiteten Lebensmitteln kann man davon ausgehen, dass enthaltene Mandeln nicht aus Deutschland stammen.
Fazit:
Der Hersteller sollte eine Herkunftsangabe für die primäre(n) Zutat(en) ergänzen, die nicht aus Deutschland stammen.
Stellungnahme der Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG, Aretsried
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 17.12.2020 hat Anbieter bisher nicht reagiert.