Das ärgert beim Einkauf:

N.A! Nature Addicts Frucht Snack, Beispiel Sorte Erdbeere

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Viel Apfel rot gefärbt und aromatisiert
getaeuscht

Die Verpackungsaufmachung des Fruchtsnacks weist prominent in Wort und Bild auf Erdbeeren hin, so dass unserer Ansicht nach entweder der überwiegende Teil der Zutaten aus Erdbeeren bestehen oder die Verpackungsaufmachung die tatsächlichen Mengenverhältnisse der Zutaten deutlicher machen sollte.

Auf der Rückseite der Packung oberhalb der Zutatenliste ist in großer Schrift aufgeführt: Für den Inhalt von 40 g wurden 2,5 Äpfel und 20 g Himbeeren benötigt! Dies finde ich irreführend, laut deutlich kleinerer Zutatenliste ist ein Fruchtanteil in Form von Apfelsaftkonzentrat und Apfelpüree von 91 % und Himbeerpüree von 5 % enthalten (Anm. der Redaktion: Die Verbraucherin hatte eine Verpackung vorliegen, die eine leicht andere Kennzeichnung gegenüber der von der Verbraucherzentrale erworbenen Packung aufweist). Es sind also unterschiedliche Mengen und Gewichtsangaben aufgeführt. Auch ist auf der Vorderseite die Himbeere deutlich zu sehen, während der Apfel im Hintergrund gehalten wird.
Verbraucherin aus Königstein vom 03.11.2015

Auf der Vorderseite des Fruchtsnacks sind in etwa je 50 % Erdbeeren und Äpfel angegeben. Nachdem mir beim Öffnen ein sehr künstlicher und penetranter Erdbeergeruch entgegen kam, schaute ich auf die Deklaration. Danach beträgt der Anteil von Erdbeeren lediglich 6,4 % (Anm. der Redaktion: Auf der von der Verbraucherzentrale erworbenen Packung stehen keine Mengenangaben in der Zutatenliste.) Der penetrante Erdbeergeruch wird vermutlich von den "natürlichen Fruchtaromen" erzeugt. Die Auslobung "Erdbeeren geben N.A. den einzigartigen Geschmack" muss wohl mit Humor interpretiert werden.
Verbraucher aus Auetal vom 24 07.2015

 

Darum geht’s:

Drei Elemente auf der Vorderseite der Verpackung weisen auf Erdbeeren als Hauptzutat hin: die Angaben „100 % aus FRUCHT!“, „ERDBEERE Softe Stückchen auf Apfelbasis“ und die Abbildung von Erdbeeren, die prominent im Vordergrund vor zwei farblich blassen Apfelhälften abgebildet sind. Die Bezeichnung und die  Zutatenliste nennen keine Mengen im Endprodukt, sondern wie viel Gramm Früchte für 100 Gramm der Fruchtstücke verwendet wurden. Mit 686 g Äpfel und 44 g Erdbeeren für 100 Gramm wird gut 15mal so viel Apfel wie Erdbeere für die Süßigkeit verarbeitet. Zusätzlich sind die Fruchtstückchen mit konzentriertem Holunderbeerensaft gefärbt und mit natürlichem Fruchtaroma aromatisiert.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Aufmachung des Produktes vermittelt den Eindruck, dass mehr Erdbeeren als Äpfel im Produkt stecken. Das Gegenteil ist der Fall. Durch die Rotfärbung und das Aufpeppen des Fruchtgeschmacks mit natürlichem Fruchtaroma wird ein höherer Erdbeergehalt suggeriert als er tatsächlich vorliegt.

Fazit:

Der Anbieter sollte durch die Illustration und die Bezeichnung der Sorte die wahren Mengenverhältnisse der Früchte im Produkt darstellen oder die Fruchtgehalte bereits auf der Schauseite klar benennen. Verbraucherfreundlicher wäre zudem auch ein Hinweis auf die Aromatisierung durch „aromatisiert“ oder „mit Aroma“.

Stellungnahme der CFP Brands Süßwarenhandels GmbH & Co. KG, Bonn

Kurzfassung:

Die Abbildung der Erdbeeren und Äpfel auf der Verpackungsvorderseite dient der Sortendifferenzierung. „N.A! Nature Addicts Fruchtsnacks“ gibt es in verschiedenen Sorten (z. B. Himbeere-Apfel, Erdbeere-Apfel und Apfel). Zur besseren geschmacklichen Unterscheidung werden auf der Vorderseite der Verpackung die jeweils charakteristischen und geschmacksgebenden Zutaten dargestellt. Würden die Äpfel bei der Erdbeervariante graphisch noch mehr in den Vordergrund gerückt, würden Verbraucher über den Geschmack des Erzeugnisses getäuscht werden. Die jeweiligen Fruchtanteile werden in der Zutatenliste angegeben.

Ergebnis

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die vorher gehende Aufmachung der Verpackung bereits 2010 abgemahnt. Die CFP Brand Süßwarenhandels GmbH & Co. KG hat die Verpackungsgestaltung daraufhin durch Hinzufügen der halbtransparenten Apfelstücke verbessert. Dass diese Veränderung der Verpackung das Täuschungspotenzial nicht ausreichend ausschließt, zeigt die erneute Verbraucherbeschwerde.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.