Netto spart teure Nüsse ein
Zusammenfassung
Trotz weitgehend gleich gebliebener Verpackungsvorderseite hat Netto die Rezeptur der „Lieblings Nuss Nougat Creme“ geändert. Die neuere Rezeptur enthält nur noch 13 Prozent Haselnüsse im Vergleich zu vorher 20 Prozent. Der Anteil an Haselnüssen ist zwar ausgewiesen, jedoch nicht im Hauptsichtfeld und macht nicht deutlich, dass eine Rezepturänderung vorliegt.
Netto sollte einen auf den ersten Blick gut erkennbaren Hinweis auf die Rezepturänderung in das Hauptsichtfeld drucken.
Beschwerde
Bei gleichem Preis wurde der Anteil der Haselnüsse von 20 % auf 13 % verringert.
Verbraucher aus Lathen vom 03.01.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Netto hat den Haselnussgehalt und damit die Qualität der „Lieblings Nuss Nougat Creme“ verringert. Ein deutlich sichtbarer Hinweis auf die Rezepturänderung fehlt.
Darum geht’s:
Die „Lieblings Nuss Nougat Creme“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 25.07.2025 hat gegenüber der gleichnamigen Creme mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 03.08.2025 eine geänderte Rezeptur. Die Produkte unterscheiden sich im Nussgehalt: Das Glas mit der Mindesthaltbarkeit bis 25.07.2025 enthält „20 %“ Haselnüsse“, das Glas mit der Mindesthaltbarkeit bis 03.08.2025 „13 %“ Haselnüsse. Dies kennzeichnet der Anbieter in der Zutatenliste und durch einen Hinweis rechts oben auf den Schauseiten. Die Aufmachung der beiden Schauseiten ist ansonsten identisch. Einen klaren Hinweis auf eine Rezepturänderung gibt es auf dem Etikett nicht.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Das Hauptsichtfeld der beiden Gläser ist identisch gestaltet, so dass Kaufinteressierte beim Einkauf mit der üblichen Rezeptur der Nuss Nougat Creme rechnen können. Das trifft aus unserer Sicht auch hier zu, selbst wenn der Anbieter den jeweiligen Haselnussanteil auf der Schauseite nennt: Zum einen ist der Hinweis am Rand der Schauseite leicht zu übersehen und meist fehlt das Vorgängerprodukt zum direkten Vergleich des Nussanteils. Ein weiterer deutlich sichtbarer Hinweis auf die Rezepturänderung fehlt.
Fazit:
Netto sollte einen auf den ersten Blick gut erkennbaren Hinweis auf eine Rezepturänderung in das Hauptsichtfeld drucken.
Stellungnahme des Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG, Maxhütte-Haidhof
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 28.01.2025 liegt bisher keine Antwort vor.