Nicht länger als geeignet für Schwangere, Stillende und Kinder beworben
Zusammenfassung
Im Online-Shop Hofschaetze.de bietet die Beyond Food GmbH eine Knochenbrühe an, die Weißwein als Zutat enthält. In der Beschreibung des Produktes informierte sie, dass am Ende der Kochzeit keine nennenswerte Menge an Alkohol verbleibe und daher die Brühe auch in sensiblen Lebensphasen wie der Schwangerschaft verzehrt werden könne. Dieser Hinweis passt nicht zu den Empfehlungen der Fachgesellschaften, die sich klar für den Verzicht von Alkohol aussprechen, auch in geringen Mengen.
Der Anbieter bewirbt die Knochenbrühe nicht mehr als unbedenklich in der Schwangerschaft und Stillzeit und für Kinder.
Beschwerde
In der „Knochenbrühe“ ist Alkohol (Weißwein) enthalten. Der Hersteller empfiehlt diese alkoholhaltige Knochenbrühe explizit auch für Schwangere und Kinder. Als Quelle gibt er ein englisches Boulevard-Magazin an. In dem Artikel ist jedoch weder eine Studie verlinkt noch stützt der Artikel in irgendeiner Hinsicht seine Behauptung, dass Schwangere Alkohol zu sich nehmen sollten. Ganz im Gegenteil. Selbst in den Boulevard-Blättern wird erwähnt, dass man als Schwangere am besten gar keinen Alkohol trinkt.
Der Hersteller schreibt in seiner Produktbeschreibung, dass am Ende des Kochprozesses wohl „keine nennenswerte Menge an Alkohol“ mehr übrigbleibt. Es gibt jedoch wohl keinerlei Untersuchungen hierzu. Bei der Produktzusammensetzung ist auch eher davon auszugehen, dass der verwendete Alkohol nahezu vollständig im Produkt erhalten bleibt, da er sich an andere Inhaltsstoffe bindet. Denn hierzu gibt es tatsächlich Studien.
Verbraucherin aus Berlin vom 08.12.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website
Eine Knochenbrühe mit Weißwein als geeignet für Schwangere und Stillende sowie Kinder zu bewerben, ist nicht akzeptabel.
Darum geht’s:
Auf Hof-schaetze.de bietet der Beyond Food GmbH die Bruderhahn-Knochenbrühe an, die laut Zutatenliste Weißwein enthält und wirbt mit folgenden Aussagen:
- „Hochwertige Knochenbrühe (2 Tage schonend gekocht)“
- „Hinweis zum Alkoholgehalt der Knochenbrühe: […] Aufgrund der langen Kochzeit und der insgesamt geringen verwendeten Menge bleibt am Ende der Kochzeit allerdings keine nennenswerte Menge an Alkohol mehr im fertigen Gericht übrig und so können die Saucen und Suppen auch in sensiblen Lebensphasen wie der Schwangerschaft, der Stillzeit und dem Kindesalter verzehrt werden.“
Dazu verweist der Anbieter auf Forschungsergebnisse und ergänzt jeweils Links zu den genannten Beiträgen.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften und die Methode der Herstellung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Empfehlung, dass auch Schwangere, Stillende und Kinder diese mit Alkohol zubereitete Brühe konsumieren können, widerspricht dem vorbeugendem Verbrau-cherschutz.
Fazit:
Der Online-Händler sollte die Brühe nicht als geeignet für Schwangere, Stillende und Kinder bewerben.
Stellungname der Beyond Food GmbH, Schaan, Liechtenstein
Kurzfassung:
Studien zeigen, dass langes Kochen Alkohol unter ein bedenkliches Maß reduziert: Mateus, D. et al. zeigten, dass 1-stündiges Kochen eine 95 %-ige Reduktion erzielt. Ryapushkina, J. et al. zeigten, dass 1,5-stündiges Kochen Alkohol unter die Nachweisgrenze bringt. Snitkjær, P. betont, dass durch langes Kochen Alkohol so weit reduziert wird, dass auch Schwangere damit gekochte Gerichte essen können.