So haben Hersteller reagiert:

Nicht länger mit „produziert in Thüringen“ beworben

Änderung: Der Rosenhof Holzhausen korrigiert in seinem Online-Shop das falsche Herkunftsversprechen für seinen in Dresden produzierten Aufstrich.
Geändert

Der Rosenhof Holzhausen kennzeichnete in seinem Online-Shop gleichzeitig einmal Dresden und einmal Thüringen als Produktionsort seines „Himbeer Rosen Fruchtaufstriches“. Diesen Widerspruch hat der Rosenhof beseitigt und gibt statt „produziert in Thüringen/Deutschland“ nur noch „produziert in Deutschland“ an. In der Zutatenliste taucht die Zutat „48 % Auszug von Damascena Rosenblüten“ auf. Nähere Angaben zur Art des Auszuges fehlen nach wie vor. Der Rosenhof sollte die Zusammensetzung des Auszugs kennzeichnen.

In der Zutatenliste steht "48 % Auszug von Damascena Rosenblüten". Aus was besteht der Auszug? Angeblich ist der Aufstrich in Thüringen produziert, der Lohnproduzent sitzt aber in Dresden.
Verbraucherin aus Schwarzenfeld vom 19.08.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Im Online-Shop widersprechen sich die Hinweise, wo der Fruchtaufstrich produziert wurde. Außerdem bleibt im Dunkeln, woraus die Zutat „Auszug von Damazcena Rosenblüten“ besteht. 

Darum geht’s:

Im Online-Shop Rosenhof-holzhausen.de informieren die Betreiber, dass sie den „Himbeer Rosen Fruchtaufstrich“ bei dem Lohnproduzenten „die kleine Dresdner Genussfabrik“ in Auftrag gegeben haben. Unterhalb der Zutatenliste steht im Widerspruch dazu „produziert in Thüringen/Deutschland“. In der Zutatenliste steht an erster Stelle „48 % Auszug von Damazcena Rosenblüten“. Woraus der Auszug besteht, ist weder in der Zutatenliste noch an anderer Stelle angegeben. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung und die Herkunft eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Im Zutatenverzeichnis sind die einzelnen Zutaten mit ihrer Bezeichnung anzugeben. Wenn es keine rechtlich vorgeschriebene oder verkehrsübliche Bezeichnung gibt, wird eine beschreibende Bezeichnung verwendet. Diese muss es Verbraucher:innen ermöglichen, die Art der Zutat zu erkennen und sie von ähnlichen Zutaten zu unterscheiden. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Es geht gar nicht, dass die Nutzer:innen zu dem Angebot im Webshop widersprüchliche Informationen zum Produktionsort finden. Damit ist keine fundierte Kaufentscheidung möglich. 
Die Angabe „Auszug aus Rosenblüten“ im Zutatenverzeichnis ist unklar. Vermutlich handelt es sich um einen wässrigen Auszug. Das müsste aber angegeben sein. Wenn es sich um eine zusammengesetzte Zutat handelt, müssten die einzelnen Zutaten aufgeführt werden. 

Fazit:

Der Rosenhof sollte den Herstellungsort klar benennen und die Zusammensetzung der Zutat „Auszug von Damazcena Rosenblüten“ angeben.

Stellungnahme des Rosenhof Holzhausen

Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:
Die Firma teilt mit, die Angabe „48 % Auszug aus Rosenblüten" sei richtig und das Herstellungsverfahren ein Betriebsgeheimnis. Die Aussage „Produziert in Thüringen“ sei falsch und der Fehler auf der Website korrigiert. Auf den Produktetiketten sei die Herkunftsangabe korrekt.

Ergebnis

Der Rosenhof Holzhausen hat auf seiner Webseite den Hinweis „produziert in Thüringen/Deutschland“ durch „produziert in Deutschland“ ersetzt. Die Angabe, woraus die Zutat „Auszug von Damazcena Rosenblüten“ besteht, fehlt weiterhin.