So haben Hersteller reagiert:

Nicht mehr mit bayrischer Herkunft beworben

Änderung: Die Münchner Kind'l Senf GmbH entfernt auf ihrer Bio Zitronen-Mayonnaise mit Zutaten aus Nicht-EU-Landwirtschaft alle Hinweise auf Bayern.
Geändert

Der Markenname „Münchner Kind’l“ sowie die prominente Werbung „Regional aus Bayern für Bayern“ auf dem Frontetikett im Jahr 2021 ließen erwarten, dass das Produkt in Bayern hergestellt wird und auch die Hauptzutaten aus Bayern stammen. Die Herkunftsangabe „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ zeigt aber, dass einige Zutaten sogar außerhalb der EU produziert wurden.
Der Anbieter hat die Werbung mit „Bayern“ entfernt und den falschen Eindruck beseitigt

Die Mayo enthält den Slogan "Regional. Aus Bayern für Bayern." Die Zutaten kommen aber teilweise aus der Nicht-EU Landwirtschaft. Ich würde bei diesem Slogan regionale Zutaten erwarten.
Verbraucher aus Garching vom 02.05.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Bei einem verarbeiteten Produkt aus unterschiedlichen Zutaten mit der Werbung „Regional aus Bayern für Bayern“ sollte klarwerden, worauf sich der Slogan bezieht.

Darum geht’s:

Auf der Frontseite der Bio-Mayonnaise wirbt der Anbieter mit dem Hinweis „Aus Bayern – Regional – für Bayern“. Auf der Seite des Glases ist die Abbildung der Herstellerfamilie zu sehen. Weiter unten steht unter der Öko-Kontrollstelle der verpflichtende Herkunftshinweis „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“. Welche Zutaten aus Bayern stammen und welche nicht, bleibt unklar. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über das Ursprungsland oder den Herkunftsort. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Der Begriff „regional“ ist rechtlich nicht definiert. 

Ist das Ursprungsland oder der Herkunftsort auf einem Lebensmittel angegeben, die primäre Zutaten stammen aber nicht daher, so ist ein Hinweis zum Ursprungsland oder Herkunftsort der primären Zutaten anzugeben. Primäre Zutaten sind solche Zutaten, die entweder über 50 Prozent des Lebensmittels ausmachen oder die üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziiert werden, beispielsweise, weil sie in der Bezeichnung genannt oder auf dem Lebensmittel abgebildet sind.
Laut EU-Öko-Verordnung müssen vorverpackte Bio-Lebensmittel das EU-Bio-Siegel sowie einen Herkunftshinweis mit der Kennzeichnung "EU-Landwirtschaft", "Nicht-EU-Landwirtschaft" oder "EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft" tragen. Stammen alle Zutaten aus einem einzigen Land, kann statt der Angabe „EU“ oder „Nicht-EU“ auch das Herkunftsland genannt werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die prominente Werbung „Regional aus Bayern für Bayern“ in Verbindung mit dem Markennamen „Münchner Kind’l“  lässt erwarten, dass das Produkt in Bayern hergestellt wird und auch die Hauptzutaten aus Bayern stammen. Die Herkunftsangabe „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ zeigt aber, dass nicht alle Zutaten aus der EU kommen. Welche Zutaten aus der Nicht-EU stammen, bleibt unklar. Sind es das Sonnenblumenöl, die Eier oder die Zitronen – welche bei einer Zitronenmayonnaise als primäre Zutat gelten – hätte der Anbieter die Verpflichtung, klarzustellen, dass sie nicht aus Bayern stammen. Insgesamt bleibt unklar, worauf sich die Werbung „Regional aus Bayern für Bayern“ bezieht. 

Fazit:

Der Anbieter sollte klarstellen, worauf sich die Werbung „Aus Bayern für Bayern“ bezieht. Stammt eine der primären Zutaten nicht aus Bayern, muss diese Information im selben Sichtfeld stehen wie der Werbehinweis.

Stellungnahme der Münchner Kind'l Senf GmbH, Fürstenfeldbruck, 17.11.2021

Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:

Die Produktion aller Produkte findet in Fürstenfeldbruck statt. Somit werden alle Produkte in Bayern hergestellt, worauf sich unserer Aussage „Regional aus Bayern für Bayern“ stützt. Öl, Eigelb und der Essig der angesprochenen Mayonnaise stammen aktuell aus Deutschland. Die Erntemengen bei Bio-Sonnenblumenöl in Deutschland schwanken. Wir werden in Zukunft auf etwas Flexibilität verzichten und die Herkunft einschränken. So soll die Mayonnaise in Zukunft mit der Angabe „EU Landwirtschaft“ versehen werden.

Ergebnis

Lebensmittelklarheit hat im Jahr 2024 das Produkt in geänderter Aufmachung im Handel gefunden. Die Herkunftsangabe lautet nach wie vor „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“. Das Logo „Aus Bayern – Regional – für Bayern wurde entfernt.