Wiesenhof entfernt Regional-Hinweis für „Deutsches Geflügel von regionalen Höfen“
Zusammenfassung
Die Angabe „Deutsches Geflügel von regionalen Höfen“ vermittelte den Eindruck, das Geflügel stamme aus der Region, in der es verkauft wird. Der erläuternde Text auf der Rückseite wies aber darauf hin, dass das Geflügel aus verschiedenen Regionen Deutschlands stammt. Das entspricht nicht der Erwartung an eine regionale Herkunft.
Gegen diese Praxis bei einem vergleichbaren Produkt hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Jahr 2022 erfolgreich geklagt. Inzwischen hat der Anbieter die irreführende Regional-Werbung auf den Verpackungen verschiedener Geflügelprodukte entfernt.
Beschwerde
Tatsächlich handelt es sich um Produkte die ausweislich der Kennzeichnung (auch EG Label) in ganz Deutschland erzeugt und verarbeitet wurden. Hier handelt es sich eindeutig um ein nationales Produkt und nicht um Regionalerzeugnisse. Die Werbung ist irreführend.
Verbraucher aus Cloppenburg vom 04.03.2021
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Die Angabe „Deutsches Geflügel von regionalen Höfen“ vermittelt den Eindruck, das Geflügel stamme aus der Region, in der es verkauft wird. Das passt jedoch nicht zur Erklärung, dass das Geflügel aus verschiedenen Regionen Deutschlands stammt.
Darum geht’s:
Auf der Vorderseite bewirbt der Anbieter seine Geflügelprodukte mit dem Hinweis „Deutsches Geflügel von regionalen Höfen“. Auf der Rückseite ist ein erläuternder Text zu finden, der beschreibt, dass das Geflügel „zu 100 % aus Deutschland“ kommt und von „annähernd 1000 Landwirte auf ihren regionalen Höfen“ produziert wird. Eine weitere Erklärung zu den regionalen Höfen gibt es nicht.
Im vorliegenden Beispiel zeigt das Identitätskennzeichen, dass der in Hessen gekaufte Aufschnitt zuletzt in Nordrhein-Westfalen bearbeitet wurde. Der auf der Verpackung genannte verantwortliche Lebensmittelunternehmer Wiesenhof hat seinen Unternehmenssitz in Rietberg, Nordrhein-Westfalen.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über das Ursprungsland oder den Herkunftsort. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Das Identitätskennzeichen ist eine Pflichtkennzeichnung auf tierischen Lebensmitteln. Mit diesem Zeichen können die Behörden der Lebensmittelüberwachung den Weg eines tierischen Lebensmittels rückverfolgen. Es gibt anhand von Kürzeln den Betrieb an, der das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt hat. Es kennzeichnet nicht die Herkunft der Rohstoffe.
Der Begriff „regional“ ist rechtlich nicht definiert.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Angabe „Deutsches Geflügel von regionalen Höfen“ vermittelt den Eindruck, das Geflügel stamme aus der Region, in der es verkauft wird. Der erläuternde Text auf der Rückseite weist aber darauf hin, dass das Geflügel aus verschiedenen Regionen Deutschlands stammt. Das entspricht nicht der Erwartung an eine regionale Herkunft.
Fazit:
Der Anbieter sollte nicht den Eindruck erwecken, das Geflügel stamme aus der Region, in der es verkauft wird, wenn das nicht der Fall ist.
Stellungnahme der Wiesenhof Geflügelwurst GmbH & Co. KG, Rietberg (2021)
Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:
Für uns hat Regionalität bei Fleisch und Fleischerzeugnissen einen unmittelbaren Bezug zum Tierwohl. Deutsches Geflügel von regionalen Höfen stammt von landwirtschaftlichen Betrieben, die in einem engen regionalen Bezug zum jeweiligen Schlacht- bzw. Verarbeitungsbetrieb stehen und dadurch kurze Transportwege der Tiere sicherstellen. Im Rahmen der Etikettierung und auf unserer Homepage weisen wir immer darauf hin, dass es sich um deutsches Geflügel handelt.
Rechtliche Durchsetzung
In einem Verfahren gegen die Firma Wiesenhof hat das Landgericht Oldenburg der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Recht gegeben. Diese hatte gegen Wiesenhof geklagt, da die Hähnchen in Stuttgart mit dem Regional-Slogan verkauft wurden, tatsächlich aber von Höfen in Sachsen-Anhalt stammten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.