Nimm2 Lachgummi Tropical
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Beschwerde
Name täuscht tropische Früchte vor die nicht enthalten sind. Gemäß Inhaltsbeschreibung sind folgende Früchte/Pflanzen enthalten: Traube, Holunder, Brennnessel, Spinat, Paprika, Curcuma. Somit ist nur Curcuma (als gelber Farbstoff) tropisch, der Rest nicht so wirklich.
Frau T. aus Weiler vom 20.05.2014
Zusammenfassung:
Die Sortenbezeichnung „Tropical“ in Verbindung mit der Werbung Fruchtsaft hat der Verbraucher so verstanden, dass der Fruchtsaft von tropischen Früchten stammt. Tatsächlich enthalten die Fruchtgummis aus Zucker und Fruchtsaft nur Aroma, das nach tropischen Früchten schmeckt, jedoch keinen Saft aus tropischen Früchten.
Die Angabe der Früchte, von denen der Saft stammt und der Hinweis „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ auf der Schauseite der Verpackung sollte Verbraucher klar informieren.
Darum geht’s:
Nimm2 Lachgummi wird in elf Sorten angeboten, die sich in der Verpackungsaufmachung optisch nicht wesentlich unterscheiden. Die Sortenbezeichnung, hier „Tropical“, stellt daher ein wesentliches Unterscheidungskriterium dar. Die Zutatenliste weist an Fruchtbestandteilen 5 % Trauben- und Holundersaft aus. Für einen Geschmack nach tropischen Früchten kann daher von den Zutaten nur das Aroma sorgen.
Das ist geregelt:
Nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), §11, ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach insbesondere dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Aufmachungen oder Darstellungen über die Art, Beschaffenheit oder Zusammensetzung verwendet werden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Unseres Erachtens ist es naheliegend aufgrund der Sortenbezeichnung und der bildlichen Darstellung von tropischen Früchten auf der Verpackung als Zutaten auch Bestandteile von tropischen Früchten wie Orangen und Zitronen zu erwarten.
Fazit:
Die Bezeichnung Verpackungsgestaltung der Fruchtgummibonbons sollte nicht in die Irre leiten, was die Zusammensetzung anbelangt. Verbraucherfreundlich wäre die konkrete Nennung der enthaltenen Fruchtsaftarten auf der Schauseite. Zusätzlich sollte der Hinweis „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ offenlegen, woher der Geschmack der Bonbons stammt.
Stellungnahme der August Storck KG, Berlin
Kurzfassung:
In der Produktbezeichnung kennzeichnet „Tropical“ die Geschmacksrichtungen der Fruchtgummis. Die Angabe wird durch die Verkehrsbezeichnung „Fruchtgummi mit Vitaminen in tropischen Geschmacksrichtungen“ konkretisiert. „Tropical“ ist außerdem ein Hinweis auf die besondere Konsistenz der Fruchtgummis. Das für alle „nimm2 Lachgummi“-Sorten einheitliche Logos „Fruchtsaft & Vitamine“ steht in keiner inhaltlichen Verbindung zur Bezeichnung der konkreten Sorte. Welche Fruchtsäfte verwendet werden, wird in der Zutatenliste ausdrücklich genannt.
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Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.