Das ärgert beim Einkauf:

Nordsee Quinoa-Curry Backfisch

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Quinoa ausgelobt, aber nur zu 0,8 Prozent im Produkt
getaeuscht

Ich fühle mich getäuscht, da bei diesem Produkt durch die häufige Nennung von Quinoa suggeriert wird, man würde, anders als bei herkömmlichen Weizenmehlpanaden, eine Quinoa-Panade verwenden. Guckt man sich die Inhaltsstoffe an, stellt man fest, dass von der angeblichen Quinoapanade gerade mal 1 Prozent auf die gesamte Masse des Produkts verwendet wird. Selbst wenn es 1 Prozent von der Panade wäre – wäre das eine Täuschung. Hier wird also versucht, eine Zielgruppe anzusprechen, die auf Alternativen zu Weizenmehlen Ausschau hält. Ich finde es dürfte nicht erlaubt sein, den Verbraucher derart zu täuschen. Schütte ich ein Glas Mineralwasser in den Rhein, kann ich auch nicht behaupten, im Rhein fließt Mineralwasser. Meine Konsequenz ist: Ich meide nunmehr alles von Nordsee!
Verbraucher aus Bonn vom 22.03.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Zusammenfassung:

Das Fischerzeugnis heißt „Quinoa-Curry Backfisch in knuspriger Quinoa Panade“. Verbraucher können daher erwarten, dass der Hersteller für die Panade statt des üblichen Weizens Quinoa verwendet. Tatsächlich besteht die Panade jedoch im Wesentlichen aus Weizen- und Roggenmehl und nur zu einem minimalen Anteil aus Quinoa. Der Hersteller sollte die Aufmachung so verändern, dass Produktname und Bezeichnung die Zusammensetzung widerspiegeln.

Darum geht’s:

Die Schauseite beschreibt das Produkt als „Quinoa-Curry Backfisch in knuspriger Quinoa-Panade“. Daneben ist ein mit dem Backfisch belegtes Brötchen abgebildet. Durch die teilweise transparente Verpackung ist der panierte Backfisch zu sehen. Die Zutatenliste auf der Rückseite führt als Zutaten für den Backfisch 59 Prozent Alaska Seelachsfilet, Weizenmehl, Roggenmehl, pflanzliche Öle, Stärke, Reis, Speisesalz, 1 Prozent Curry, 0,8 Prozent Quinoa sowie weitere Zutaten auf.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie die Zutaten. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

Die Leitsätze für Fische, Krebs- und Weichtiere führen Bezeichnungen für Fischerzeugnisse auf und beschreiben deren Herstellung, Beschaffenheit oder sonstige zu erwartende Merkmale. Danach werden Fischerzeugnisse nach ihrer Art und Herstellung bezeichnet. Zusätzlich sollen Zutaten, die wörtlich oder bildlich hervorgehoben werden wie „Heringsfilet in Sahnesoße” in deutlich geschmackprägender Menge vorhanden sein.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Backfisch besteht aus 59 Prozent Fischfilet der Rest ist Panade und Öl. Die Panade des Backfischs besteht aus mehreren Getreide- und Körnerarten, überwiegend aus Weizen, Roggen und Reis. Quinoa ist die zuletzt aufgeführte Komponente und macht lediglich 0,8 Prozent im ganzen Produkt aus. Dennoch nennt der Hersteller das Produkt Quinoa-Curry Backfisch in knuspriger Quinoa-Panade. Verbraucher können bei dieser Bezeichnung einen Backfisch erwarten, dessen Panade zu einem wesentlichen Anteil aus Quinoa besteht.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Aufmachung so verändern, dass Produktname und Bezeichnung die Zusammensetzung widerspiegeln.

Stellungnahme der WSF Fischfeinkost GmbH, Sassnitz

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 13.04.2018 liegt keine Stellungnahme vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.