So haben Hersteller reagiert:

Online-Angebot Biogusti Erdbeeren Fruchtaufstrich

Änderung: Die Firma hat die widersprüchlichen Nährwertangaben korrigiert und den Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ entfernt.
Geändert

Die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ stand im Widerspruch zum eingesetzten Apfelsaftkonzentrat für den Erdbeer-Fruchtaufstrich. Apfelsaftkonzentrat weist einen hohen Zuckergehalt auf und wird üblicherweise zum Süßen eingesetzt.
Zudem wichen die Nährwertangaben auf amazon.de und dem abgebildeten Etikett voneinander ab. Beides kann Verbraucher:innen täuschen.

Die Firma hat die widersprüchlichen Nährwertangaben korrigiert und den Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ entfernt. 

Auf Seite drei der Internetwerbung für „Biogusti Erdbeeren-Fruchtaufstrich-6er Pack" ist unter Allgemeine Produktinformationen, Besonderheit: "Bio, Ohne Zuckerzusatz, Glutenfrei" und unter Nährwertangaben, Kohlenhydrate davon Zucker: 35 Gramm zu lesen.
Auf den Gläsern, die ich erhalten habe, steht auf der einen Seite: "Nur Fruchtzucker enthalten" und auf der anderen Seite: "Kohlenhydrate, davon Zucker "26 g".
Verbraucher aus Fritzlar vom 05.05.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Bei der Angabe „ohne Zuckerzusatz“ können Verbraucher:innen erwarten, dass dem Lebensmittel keine süßenden Zutaten zugesetzt wurden. Das Produkt enthält allerdings Apfelsaftkonzentrat, das einen hohen Zuckergehalt hat und üblicherweise zum Süßen eingesetzt wird. Zudem weichen die Nährwertangaben auf amazon.de und auf dem abgebildeten Etikett voneinander ab. Beides kann Verbraucher:innen täuschen.

Darum geht’s:

Der Anbieter bewirbt seinen „Biogusti Erdbeeren Fruchtaufstrich“ auf amazon.de mit den Hinweisen „gesüßt nur mit Zucker aus Früchten“ und „ohne Zuckerzusatz“. Nährwerte und Zutatenverzeichnis sind weiter unten aufgeführt, zusätzlich ist auch das Glas mit Etikett erkennbar, auf dem ebenfalls eine Nährwerttabelle sowie ein Zutatenverzeichnis zu sehen sind. Das Zutatenverzeichnis auf dem abgebildeten Glas zeigt, dass an zweiter beziehungsweise dritter Stelle Apfelsaftkonzentrat und Apfelmark enthalten sind. Die Nährwerttabelle auf dem abgebildeten Glas führt 26 Gramm Zucker auf und weicht damit von den separaten Angaben auf amazon.de (35 Gramm Zucker) ab.

Das ist geregelt:

Laut der Health Claims-Verordnung (HCVO) ist die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ nur zulässig, wenn ein Produkt keine zugesetzten Ein- oder Zweifachzucker, wie beispielsweise Kristallzucker oder Fruchtzucker, oder irgendein anderes wegen seiner süßenden Wirkung verwendetes Lebensmittel, beispielsweise Honig oder Sirup, enthält. Enthält das Lebensmittel von Natur aus Zucker, beispielsweise durch Früchte als Zutat, sollte das Etikett den Hinweis „Enthält von Natur aus Zucker“ ergänzen.
Laut Lebensmittelinformationsverordnung müssen die Pflichtinformationen wie Zutatenverzeichnis und Nährwerttabelle bei Fernabsatz, zum Beispiel im Onlinehandel, bereits vor Abschluss des Kaufvertrags zur Verfügung stehen. Die Angaben müssen stimmen. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei der Angabe „ohne Zuckerzusatz“ können Verbraucher:innen erwarten, dass dem Lebensmittel keine süßenden Zutaten zugesetzt wurden. Dazu zählen auch zuckerreiche Saftkonzentrate wie das verwendete Apfelsaftkonzentrat
Die Nährwertangaben auf amazon.de und auf dem Etikett weichen voneinander ab und bieten somit keine verlässliche Information. Verbraucher:innen müssen sich darauf verlassen können, dass Online-Anbieter ihre Produkte übereinstimmend und zuverlässig kennzeichnen.

Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit beim Online-Angebot aufgefallen, dass der Anbieter „Apfelzucker“ als zweite Zutat aufführt, was aus unserer Sicht keine korrekte Bezeichnung ist. Somit weichen die Angaben auf amazon.de und auf dem Etikett auch beim Zutatenverzeichnis voneinander ab. Außerdem steht auf dem Glas die Angabe „Nur Fruchtzucker enthalten“. Sie ist nicht zutreffend, denn in Früchten sind natürlicherweise neben Fruchtzucker noch andere Zuckerarten wie Traubenzucker und Saccharose (Haushaltszucker) enthalten. Außerdem werten wir sie als unzulässige nährwertbezogene Angabe.

Fazit:

Der Anbieter sollte die widersprüchlichen Nährwertangaben sowie Zutatenlisten korrigieren und den Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ entfernen.

Stellungnahme der Amazon EU SARL Deutschland, München

Wir wollen, dass Kunden:innen vertrauensvoll bei Amazon einkaufen können. Sollte ein Produkt einmal vom beworbenen Zustand abweichen, können Kund:innen den Amazon Kundenservice kontaktieren. Die entsprechende Produktbeschreibung wurde schnellstmöglich aktualisiert.

Geändert

Ergebnis

alt: Nährwerte laut Produktinformationen amazon.de, Biogusti Erdbeeren Fruchtaufstrich, 17.05.2021, neu: 21.07.2021

Der Anbieter hat die widersprüchlichen Nährwertangaben korrigiert, allerdings unterscheidet sich der Brennwert noch geringfügig. Den Hinweis „Ohne Zuckerzusatz“ im Online-Angebot hat der Anbieter entfernt.