Online-Angebot: Clean Foods Konjak RawNudeln, Beispiel Spaghetti
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Die niederländische Firma CleanFoods bietet unter rohnudeln.de unter anderem „RohNudeln Spaghetti“ an. Die „Nudeln“ enthalten jedoch wider Erwarten keine für Nudeln typischen Getreidearten wie Weizen, sondern stattdessen das Mehl der Konjakwurzel. Zudem vergleicht der Anbieter ein paar Eigenschaften wie den Energie- und Glutengehalt der „RohNudeln Spaghetti“ mit denen von herkömmlichen Nudeln. Dabei bezieht er sich jedoch einmal auf die Mengen in 100 Gramm verzehrfertigen „RohNudeln“ und einmal auf 100 Gramm getrocknete herkömmliche Nudeln vor der Zubereitung.
Der Hersteller sollte die Produktnamen so wählen, dass Verbraucher auf den ersten Blick erkennen können, dass es sich nicht um Nudeln aus Getreide handelt. Auch sollte er die Werbung mit dem Vergleich entfernen oder die gleiche Bezugsgröße, zum Beispiel die verzehrfertige Ware, wählen.
Beschwerde
Darf sich das Zeug überhaupt Nudeln nennen? Für mich bestehen Nudeln immer aus Teigwaren, sprich Getreideerzeugnissen.
Verbraucherin aus Ratingen vom 08.01.2019
Der Anbieter schönt die Nährwerte seiner Produkte durch Vergleich mit falschen Bezugsgrößen. Er vergleicht das eigene essfertige Produkt mit den Nährwerten des trockenen herkömmlichen Produktes, wodurch die herkömmlichen Produkte von den Nährwerten erheblich schlechter dastehen als sie es sind, exemplarisch hierfür z. B. der Reis und die Nudeln [Anbieter-Link entfernt].
Verbraucher aus Leonberg vom 08.07.2018
Einschätzung der Verbraucherzentrale zu den ursprünglichen Verbrauchermeldungen
Darum geht’s:
Der Betreiber des Internetshops rohnudeln.de bietet auf seinen Seiten unter den Namen verschiedener Nudelsorten wie „Spaghetti“ oder „Lasagne“ „RohNudeln“ an. Das abgebildete Aussehen und die dargestellten Verwendungsmöglichkeiten entsprechen denen von herkömmlichen Nudeln. Die englischsprachige Zutatenliste auf der Verpackung nennt keine für Nudeln typischen Getreidearten, sondern neben Wasser vor allem Konjak Mannan. Unter „Was sind RohSpaghetti“ ist das Produkt abgebildet und mit drei Aussagen „Frei von Gluten“, 6 kcal Pro 100 G“ und „Gewichtsabnahme mit Glucomannan“ beworben. Als Vergleich zeigt er daneben herkömmliche Nudelpackungen mit den Aussagen „Voll von Gluten“, „396 kcal Pro 100 G“ und „71 % Kohlenhydrate“. Die Verbraucher bemängeln die Bezeichnung „Nudeln“ und die Namen verschiedener Nudelsorten ebenso wie den Vergleich des verzehrfertigen mit dem trockenen Produkt.
Das ist geregelt:
Die Leitsätze für Teigwaren definieren Teigwaren als „beliebig geformte Erzeugnisse, die aus Getreidemahlerzeugnissen mit oder ohne Verwendung von Hühnereiern und/oder anderen Zutaten durch Einteigen, Formen und Trocknen ohne Anwendung eines Gärungs- oder Backverfahrens hergestellt werden.“
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung des Lebensmittels.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Verbraucher kennen Nudeln als Erzeugnisse, die hauptsächlich aus dem Mehl verschiedener Getreidearten bestehen. Nach den Leitsätzen für Teigwaren und der allgemeinen Verkehrsauffassung handelt es sich bei den vorliegenden Produkten aber gerade nicht um Nudeln bzw. Teigwaren, sondern um ein Produkt aus Konjak. Lebensmittel aus dem Mehl der Konjakwurzel sind bisher in Deutschland weitgehend unüblich. Es ist daher unseres Erachtens verständlich, dass Verbraucher bei Lebensmitteln mit Produktnamen wie „…Nudeln“ oder „Spaghetti“ Getreidemehl als Zutat erwarten.
Die Nährstoffgehalte von 100 Gramm trockenen Nudeln liegen naturgemäß deutlich höher (rund 350 kcal) als die von 100 Gramm verzehrfertig mit Wasser zubereiteten Nudeln (etwa 140 kcal). Wenn der Hersteller 100 Gramm trockene Nudeln derselben Menge verzehrfertiger „Konjak-Nudeln“ gegenüberstellt, vergleicht er unserer Meinung nach „Äpfel mit Birnen“.
Zusätzlich sind der Verbraucherzentrale zahlreiche weitere Kennzeichnungsmängel, wie Werbung mit nicht zugelassenen gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben, unzulässige Bezeichnungen von Zutaten und unkorrekte Nährwertangaben aufgefallen.
Fazit:
Der Hersteller sollte beim Produktangebot „Rohnudeln Spaghetti“ den Vergleich entfernen, die Produktpalette klarer bezeichnen und die Kennzeichnungsmängel auf dem Produkt und der Website beseitigen.
Stellungnahme der CleanFoods B. V., Zaandam/Niederlande
Auf die Schreiben der Verbraucherzentrale vom 03.08.2018 und 26.08.2019 liegen keine Antworten vor.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die CleanFoods B. V. am 27.03.2019 zum einen wegen des täuschenden Produktnamens und zum anderen wegen des unklaren Zutatenverzeichnisses und einer Aussage zu Gewichtsverlust abgemahnt. Der Hersteller hat sich in seinen Unterlassungserklärungen verpflichtet, bestimmte Darstellungen der Produkte auf den Internetseiten bis zum 21.06.2019 zu ändern, sowie die Verpackungen mit einer Aufbrauchfrist bis zum 30.11.2019 zu ändern.
Ergebnis
Die Verbraucherzentrale hat das Produktangebot auf der Internetseite cleanfoods.de (Anmerkung der Redaktion: zwischenzeitliche Umbenennung der Internetseite) geprüft. Der Vergleich mit trockenen Teigwaren wurde entfernt und der Produktname in „Konjak RawNudeln Spaghetti“ geändert. Auch die weiteren Kennzeichnungsmängel wurden auf der Internetseite bei dem kritisierten Produktbeispiel weitgehend beseitigt. Die weiteren RawNudel-Angebote sind jedoch größtenteils unverändert, was der Anbieter korrigieren sollte. Eine geänderte Produktverpackung liegt der Verbraucherzentrale noch nicht vor.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.