Das hat Lebensmittelklarheit erreicht:

Online-Angebot für Nudeln

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Händler entfernt das Online-Angebot für Nudeln bei denen verpflichtende Angaben wie die Zutaten nur in italienischer Sprache standen und Nährwertangaben fehlten.
Entfernt

Der Online-Händler bietet auf amazon.de Nudeln für den Versand nach Deutschland an. Das Produktangebot für 500 Gramm Nudeln gibt die Zutatenliste in italienischer Sprache an und die Nährwertdeklaration fehlt. Damit sich Verbraucher vor dem Kauf ein umfassendes Bild über die Zusammensatzung der Nudeln machen können, sollte das Angebot den gesetzlichen Vorgaben entsprechend die Zutatenliste in deutscher Sprache und die Nährwerte enthalten.

Laut Lebensmittelgesetz müssen doch die Zutaten sowie die Nährwerttabelle in deutscher Sprache im Angebot ersichtlich sein, ohne Ausnahme. Die Ware muss auch ein Etikett in Deutsch tragen.
Sind Anbieter, die auf einer Deutschen Webseite ihre Ware anbieten und ihren Firmensitz im Ausland haben, davon befreit? Ich denke nicht.
Verbraucher aus Grabenstätt vom 07.06.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Darum geht’s:

Auf amazon.de steht ein Kaufangebot eines Händlers aus Italien. Das Online-Angebot bildet mehrere Ansichten der Verpackung ab, darunter eine Zutatenliste in italienischer Sprache. Es gibt keine Nährwertangaben zu dem Produkt. Laut dem Hinweis „… für Lieferungen nach Deutschland“ richtet sich das Angebot an Kunden in Deutschland.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, welche Informationen Lebensmittelunternehmen Verbrauchern vor dem Kauf zur Verfügung stellen müssen. Bei vorverpackten Lebensmitteln, die über den Fernabsatz zum Verkauf angeboten werden, sind das alle verpflichtenden Informationen wie Zutatenliste und Nährwertangaben über Lebensmittel mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeitsdatums.
Diese verpflichtenden Informationen sind in einer leicht verständlichen Sprache abzufassen, abhängig von der Sprache des Mitgliedstaates, in dem ein Lebensmittel vermarktet wird. Das bedeutet für ein Angebot in Deutschland, dass die Informationen in deutscher Sprache erfolgen müssen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher benötigen beim Online-Kauf von Lebensmitteln im Internet dieselben Informationen zur Qualität der Ware, die sie auch im Laden vor Ort bekommen, und zwar in verständlicher Form. Dies betrifft insbesondere das Zutatenverzeichnis und die Nährwertangaben. .

Fazit:

Der Anbieter sollte alle erforderlichen Produktinformationen in deutscher Sprache deutlich erkennbar aufführen.

Stellungnahme von Amazon Deutschland Services GmbH, Regensburg

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Die von Drittanbietern über Amazon Marketplace angebotenen und vertriebenen Produkte sind unabhängig von den von Amazon selbst angebotenen Artikeln. Amazon bittet um Kontaktaufnahme über den jeweiligen Verkäufer.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.