Das ärgert beim Einkauf:

Original 1 A Holsteiner Hademarscher Schinkenmettwurst

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Hinweis „ohne Zusatz von Gluten“ können Verbraucher als „glutenfrei“ interpretieren.
getaeuscht

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale können Verbraucher die Werbung „Natürlich ohne Zusatz von Gluten …“ missverstehen. Isoliertes Gluten ist keine Zutat für Lebensmittel. So können beispielsweise Menschen, die auf glutenfreie Lebensmittel achten müssen, den Hinweis als „glutenfrei“ missverstehen.

Der Hinweis auf Wurst ohne Zusatz von Gluten ist eine verwirrende Werbeaussage, da es sich nicht um einen üblichen Zusatz zu Schinkenmettwurst handelt.

Verbraucher aus Barsbüttel vom 02.09.2017


 

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Verpackung steht der Hinweis „Natürlich ohne Zusatz von Gluten und Laktose“. Dieser kann fälschlicherweise den Eindruck erwecken, dass das Produkt sei glutenfrei. Weitere Hinweise dazu, ob Rückstände aus der Herstellung anderer Produkte in der Schinkenmettwurst enthalten sein können oder das Produkt den gesetzlichen Grenzwert für „glutenfrei“ von 20 mg/kg einhält, hat der Anbieter nicht aufgedruckt.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) nicht irreführend sein. Insbesondere dürfen diese nicht zu verstehen geben, dass sich das Lebensmittel durch besondere Merkmale auszeichnet, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Merkmale aufweisen, insbesondere durch besondere Hervorhebung des Vorhandenseins oder Nicht-Vorhandenseins bestimmter Zutaten.

Auch die Informationen in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels dürfen nach dem LMIV nicht täuschend sein.

Die EU-Verordnung zur Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind, regelt unter anderem die Kennzeichnung glutenfreier Produkte.
Produkte mit der Kennzeichnung „glutenfrei“ dürfen gemäß dieser Verordnung höchstens 20 Milligramm Gluten je Kilogramm Produkt enthalten. Diese Restmengen sind zulässig, da die Herstellung vollständig glutenfreier Lebensmittel einen erheblichen technischen Aufwand bedeutet.

Der Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen (ALTS) hat sich auf der 69. Arbeitstagung 2012 mit der „Kennzeichnung glutenfreier Fleischerzeugnisse“ beschäftigt. In seiner Stellungnahme empfiehlt er für gemäß allgemeiner Verkehrsauffassung glutenfreie Fleischerzeugnisse die Bezeichnung „von Natur aus glutenfrei“, um den Vorwurf der „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“ zu vermeiden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher können den Hinweis „ohne Zusatz von Gluten“ aus Sicht der Verbraucherzentrale in mehrfacher Hinsicht missverstehen. Zum einen ist isoliertes Gluten keine Zutat für Lebensmittel. Verbraucher können jedoch den Hinweis des Anbieters so verstehen, dass Gluten eine für Fleischerzeugnisse übliche oder mögliche Zutat ist, auf die er in diesem speziellen Fall verzichtet. Zum anderen wirbt der Anbieter unserer Einschätzung nach mit einer Selbstverständlichkeit, da Fleischwaren üblicherweise kein Gluten als Zutat enthalten.

Zusätzlich können Verbraucher den Hinweis fälschlicherweise so deuten, dass die Schinkenmettwurst frei von Gluten ist. Der Hinweis „ohne Zusatz von Gluten“ ist aber nicht gleichzusetzen mit den Kennzeichnungen „glutenfrei“ oder „sehr geringer Glutengehalt“, für die rechtlich verbindliche Höchstgrenzen festgelegt sind. Denn durch die Verarbeitung anderer glutenhaltiger Produkte im Betrieb kann die Schinkenmettwurst durchaus Gluten enthalten, das nicht absichtlich zugesetzt wird, sondern beispielsweise durch Stäube von Gluten oder Getreidemehl in der Produktionsumgebung in die Wurst gelangt. Menschen mit einer Zöliakie (Glutenunverträglichkeit) benötigen jedoch zuverlässige und unmissverständliche Informationen zum Glutengehalt, da sie diesen Stoff ihr Leben lang streng meiden sollten.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf diese Werbung verzichten. Sie ist missverständlich und bietet Menschen, die an einer Zöliakie leiden keine Orientierung beim Einkauf glutenfreier Lebensmittel.

Stellungnahme der Hanseatische-Feinkost-Manufaktur Harms GmbH, Halstenbek

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale

Die Auslobung „Ohne Zusatz von Gluten und Laktose“ war eine Anforderung von Kunden. Dafür werden Rezepturen, Rohstoffe und Prozesse auf die Abwesenheit von Gluten überprüft. Der Einwand, dass Gluten in einer Rohwurst nicht erwartet wird, ist verständlich. Wir haben aber auch mögliche Kreuzkontaminationen innerhalb der Lieferkette im Fokus und wollen diese wirksam vermeiden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.