Das ärgert beim Einkauf:

Ovomaltine Extra Schoko

Getränkepulver bewirbt Schokolade als Zutat, obwohl nur 1,3 Prozent Schokolade im Produkt stecken.
getaeuscht

Die abgebildeten Schokoladenstückchen, die Werbeaussagen „Extra Schoko“ und „mit Schweizer Schokolade“ deuten auf einen relevanten Anteil an Schokolade im Getränkepulver hin. Tatsächlich enthält das Getränkepulver nur 1,3 Prozent Schokolade. Diese geringe Menge passt nicht zur Aufmachung des Produkts.
Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite klar kennzeichnen, dass der Schokoladenanteil 1,3 Prozent beträgt. Zusätzlich sollte er über den Kakaogehalt im Endprodukt informieren.

Ovomaltine bewirbt ihr Produkt mit "Extra Schoko". Schaut man in die Liste der Zutaten steht dort die Angabe, dass der Schokoladenanteil 1,3 Prozent beträgt.
Wenn das der Maßstab für die echte Schweizer Schokolade ist – ist das für mich eine echte Mogelpackung.
Verbraucher aus Baunatal vom 08.11.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Werbung auf der Schauseite lässt deutlich mehr als die tatsächlich enthaltenen 1,3 Prozent Schokolade erwarten. Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite den Anteil an Schokolade im Pulver klar benennen. 

Darum geht’s:

Auf der Schauseite des Getränkepulvers „Ovomaltine“ wirbt der Hersteller in Großbuchstaben mit Aussagen wie „Extra Schoko“ und „mit echter Schweizer Schokolade“. Weiterhin sind zwei Stücke Schokolade abgebildet. Die Zutatenliste auf der Rückseite führt „1,3 % Schokolade“ auf. Im Anschluss an die Liste erfolgt der Hinweis: „Kakao: 45 Prozent mindestens in der Schokolade“.
Der prozentuale Anteil von Kakao im Produkt ist nicht gekennzeichnet.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung von Lebensmitteln. Des Weiteren schreibt die Verordnung Angaben zur Menge der verwendeten Zutaten vor, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder die durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Werbung auf der Schauseite wie „Extra-Schoko“ und die abgebildeten Schokoladenstückchen deuten auf eine Extraportion Schokolade hin. Verbraucher:innen können daher eine relevante Menge an Schokolade im Pulver erwarten. 1,3 Prozent Schokolade sind dafür aus unserer Sicht zu wenig, es handelt sich vielmehr um eine Alibizutat. Ob sich „Extra Schoko“ gegebenenfalls auch auf einen höheren Kakaogehalt bezieht, erfahren Verbraucher:innen nicht. Denn in Ovomaltine „Extra Schoko“ ist der Kakaoanteil nicht angegeben. So ist der Kakaoanteil nicht mit der klassischen Ovomaltine vergleichbar. 

Fazit:

Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite den Schokoladenanteil von 1,3 Prozent klar kennzeichnen. Zusätzlich sollte er über den Kakaoanteil im Gesamtprodukt informieren.
 

Stellungnahme der Wander GmbH, Frankfurt am Main

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 01.12.2021 liegt uns bisher keine Antwort vor.