Paprika nur als Farbstoff bei den Zutaten
Zusammenfassung
Die „Lay’s Red Paprika“ werben auf der Schauseite mehrfach mit Paprika und lassen diese als würzende Zutat erwarten. Anhand der Zutatenliste stellen Kaufinteressierte jedoch fest, dass „Paprika“ dort lediglich als „Farbstoff Paprikaextrakt“ an letzter Stelle erscheint. Die Zutatenliste deutet mit den Zutaten „Geschmacksverstärker“, „Aroma“ und „Gewürze“ höchstens auf eine sehr geringe Menge an Paprika hin.
Der Anbieter sollte auf die prominente Werbung mit Paprika verzichten und bereits auf der Schauseite deutlich auf die Aromatisierung hinweisen.
Beschwerde
Groß steht Paprika drauf und eine riesige Paprika ist abgebildet, aber auf der Zutatenliste ist nur als letzte Position ein Paprikafarbstoff. Da steht noch nicht einmal, dass es nur Paprika Geschmack ist (Anmerkung der Redaktion: In der Bezeichnung steht „Kartoffelchips, scharf gewürzt mit süßem Paprika-Geschmack“).
Verbraucher aus Montabaur vom 11.02.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Schauseite der „Lay’s Red Paprika“ lässt Paprika als Zutat erwarten. In der Zutatenliste taucht nur Paprikaextrakt als Farbstoff auf.
Darum geht’s:
Die Schauseite der Chips „Lay’s Red Paprika“ bildet zwei große rote Gemüsepaprika ab. Weiterhin wirbt die Verpackung auf der Schauseite mit „Unsere beste Paprika. Mit veränderter Rezeptur*“. Die Sternchenerläuterung lautet: *„enthält Weizen Soja, Milch“. Die Rückseite bezeichnet die Chips als „Kartoffelchips, scharf gewürzt mit süßem Paprika-Geschmack“. Die Zutatenliste führt „Farbstoff Paprikaextrakt“ auf, nicht aber „Paprika“ als Zutat oder Bestandteil der Zutat „Gewürze“. Die Chips enthalten laut Zutatenliste „Aromen“, „Geschmacksverstärker“ und „Gewürze“. Eine Auflistung, um welche Gewürze es sich im Einzelnen handelt und deren Menge, fehlt. Der Mengenanteil der „Gewürze“ beträgt daher insgesamt weniger als zwei Prozent.
Das ist geregelt:
Die Leitsätze für „Gewürze und andere würzende Zutaten“ des Deutschen Lebensmittelbuchs beschreiben Gewürze als geschmacksgebende Pflanzenteile von Blüten, Früchten, Knospen, Samen, Rinden, Wurzeln, Wurzelstöcke, Zwiebeln oder Teile davon, meist in getrockneter Form. Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) muss die Zutatenliste bei der Lebensmittelklasse „Gewürze“ die jeweiligen Gewürze in Klammer auflisten, es sei denn diese machen weniger als zwei Gewichtsprozent im Endprodukt aus. In diesem Fall genügt die Angabe „Gewürze“.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Schauseite der Chipstüte bewirbt Paprika in Wort und Bild. Kaufinteressierte können daher erwarten, dass Paprika als würzende Zutat in der Zutatenliste und nicht nur als Farbstoff in der Zutatenliste erscheint. Zusätzlich verstärkt der Hinweis auf der Schauseite „Unsere beste Paprika. Mit veränderter Rezeptur“ diesen Eindruck. Eine Online-Stichprobe von Lebensmittelklarheit zeigt, dass vergleichbare Chips Paprikapulver oder Paprika-Würzmischung als Zutat benennen. Aus unserer Sicht ist es daher nicht akzeptabel, wenn die „Lay’s Red Paprika“ Paprika prominent bewerben, jedoch Paprika nicht in der Zutatenliste als würzende Zutat auflisten.Weiterhin ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass die Schauseite mit „Unsere beste Paprika. Mit veränderter Rezeptur“ wirbt und damit die Erwartung von Paprika als geschmackgebende Zutat zusätzlich verstärkt.
Fazit:
Der Anbieter sollte auf die prominente Werbung mit Paprika verzichten und bereits auf der Schauseite deutlich auf die Aromatisierung hinweisen.
Stellungnahme der Pepsico Deutschland GmbH, Neu-Isenburg
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 01.03.2024 liegt bisher keine Antwort vor.