Pasta mit Wildlachs in Safransoße
Zusammenfassung
Der Name der Kochbox weist auf Safran hin. Da die Kochbox laut Beschreibung die Gewürze für das Gericht enthält, liegt es nahe, dass Verbraucher:innen insbesondere Safran in der Box erwarten. Das ist aber nicht der Fall. Damit widersprechen sich Aufmachung und tatsächliche Zusammensetzung des Produkts. Der Anbieter sollte bereits auf der Schauseite klarstellen, dass die Box keinen Safran enthält.
Beschwerde
Vorn auf der Box steht "Pasta mit Wildlachs und Safransoße" - Gewürze und Rezept für breite Nudeln mit Wildlachs in Safransoße, also ging ich davon aus, dass alle benötigten Gewürze enthalten sein würden. Zu Hause stellte ich jedoch fest, dass auf der Rückseite als Inhalt acht Gewürze, nicht jedoch Safran, aufgeführt werden. Ich ging wieder in das Geschäft, um auf diese von mir als Irreführung empfundene Deklaration aufmerksam zu machen und die Box umzutauschen (Banderole ist unversehrt). […] Ich sagte dann, dass ich Verbraucherschützer einschalten würde, damit gegenüber dem Hersteller die Rechtmäßigkeit der Deklaration geprüft wird. Um diese Überprüfung bitte ich Sie nun.
Verbraucherin aus Geesthacht vom 24.09.2022
Verbraucher aus Erkrath vom 04.03.2021
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Name der Kochbox weist auf Safran hin. Da die Kochbox laut Beschreibung die Gewürze für das Gericht enthält, liegt es nahe, insbesondere Safran in der Box zu erwarten. Das ist aber nicht der Fall. Damit widersprechen sich Aufmachung und tatsächliche Zusammensetzung des Produkts.
Darum geht’s:
Auf der Kochbox steht unter dem Produktnamen „Pasta mit Wildlachs in Safransoße“ der Hinweis „Gewürze und Rezept für breite Nudeln in Safransoße“. Die Zutatenliste auf der Rückseite zeigt, dass die Box neben Meersalz sieben verschiedene Gewürze enthält, allerdings keinen Safran.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Name der Kochbox beziehungsweise des Rezepts weist auf Safran als Zutat hin. Da die Kochbox laut Beschreibung „Gewürze und Rezept für breite Nudeln in Safransoße“ enthält, liegt es nahe, dass Verbraucher:innen und Verbraucher sämtliche Gewürze für das Rezept und insbesondere Safran in der Box erwarten. Aus unserer Sicht widersprechen sich Aufmachung und tatsächliche Zusammensetzung des Produkts.
Fazit:
Der Anbieter sollte bereits auf der Schauseite klarstellen, dass die Box keinen Safran enthält.
Stellungnahme der Feuer & Glas OHG, Nastätten
Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:
Welche Gewürze in dem Kasten sind, zeigt die Zutatenliste und eine Fotografie auf der Rückseite des Kastens. Es ist kein Gewürz abgebildet, das Safran-Fäden ähnlich wäre. Der Verbraucher kann nicht erwarten, dass sich Safran in dem Kasten befindet. Ebenso wenig Pasta oder Wildlachs. Es liegt nahe, dass der Verbraucher, der diese Beschwerde führt, vortäuscht, getäuscht worden zu sein.
Ergebnis
Lebensmittelklarheit hat die Lebensmittelüberwachung über das Angebot informiert.