Penny to Go Saft Aprikose-Kürbis
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Der Produktname und die Abbildungen weisen nur auf Kürbis und Aprikose als Zutaten hin. Da jedoch Apfelsaft an erster Stelle der Zutatenliste steht, sollte aus unserer Sicht auch der Produktname bereits darauf hinweisen.
Beschwerde
Die Beschreibung des Produkts vermittelt einen Saft aus Aprikose und Kürbis. Diese sind auch auf der Schauseite abgebildet. Der Saft besteht allerdings zu über 50 % aus Apfelsaft, Apfelpüree und Orangensaft, was erst durch das Lesen der Zutatenliste zu erfahren ist. Ich fühle mich in die Irre geführt.
Verbraucher aus München vom 30.05.2016
Darum geht’s:
Durch die Bezeichnung „… Kürbis-Aprikose“ sowie die Abbildung eines Kürbiskopfes und mehrerer Aprikosen können Verbraucher einen reinen Saft oder zumindest den größten Anteil des Saftes aus diesen beiden Zutaten erwarten. Tatsächlich machen Apfelsaft, Orangensaft und Apfelpüree mit zusammen 54 Prozent den größeren Teil des Saftes aus.
Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Bei dem Produktnamen „Saft Kürbis-Aprikose“ in Verbindung mit den Abbildungen können Verbraucher mehr erwarten als insgesamt 46 % der beiden Zutaten.
Sie können sich getäuscht sehen, wenn der Saft zu mehr als der Hälfte aus anderen Früchten besteht.
Fazit:
Der Anbieter sollte bereits auf der Schauseite beim Produktnamen oder durch einen zusätzlichen Hinweis die wesentliche Zutat Apfel benennen.
Stellungnahme der Rewe Finanz eG, Köln
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 28.06.2016 liegt keine Antwort der Rewe Finanz eG vor.
Ergebnis
Im Rahmen eines Marktchecks 2016 haben wir das Produkt unverändert im Handel vorgefunden.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.