Plombir Karamell Eiskrem
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Verbraucher orientieren sich beim Einkauf unter anderem an den Abbildungen auf Lebensmittelverpackungen, insbesondere wenn sie scheinbar den angepriesenen Inhalt zeigen. Sieht der Inhalt nach dem Öffnen dann komplett anders aus, können sich Verbraucher nachvollziehbar getäuscht fühlen.
Abbildungen sollten die Zutaten und Mengenverhältnisse sowie das tatsächliche Aussehen realistisch widerspiegeln.
Beschwerde
Ich habe gestern das Eis Plombir mit Karamellgeschmack gekauft und musste beim Aufmachen der Eisverpackung feststellen, dass das Eis überhaupt nicht der Abbildung entspricht. Ich war völlig enttäuscht, weil die Kuvertüre auf der Packung so lecker aussieht, aber de facto in der Realität völlig anders ist, ohne jegliche Nüsse oder Karamellstücke in dem Eis.
Verbraucherin aus Rietberg vom 09.07.2014
Darum geht’s:
Auf der Verpackung ist die Oberfläche des Eises mit einer braunen Schicht Karamell oder Schokolade mit hellen Stückchen, die wie Nüsse aussehen, überzogen. Die Eiskrem ist beige und enthält nach der Abbildung ebenfalls braune Karamellstücke. Tatsächlich sind sowohl die Oberfläche als auch die Eiskrem selbst durchgängig beige und unterscheiden sich farblich nicht von der Waffel. Eine braune Schicht auf dem Eis gibt es nicht.
Die Bezeichnung auf der Rückseite beschreibt das Produkt als „Eiskrem Karamellgeschmack mit Karamellfüllung und Karamellfettglasur im Waffelbecher“. Beim Lesen der Zutatenliste wird außerdem deutlich, dass die vermeintlichen Nussstückchen auf der Oberfläche Waffelbrösel sind.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Auch Abbildungen können irreführend sein.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Unserer Auffassung nach vermittelt die Aufmachung der Verpackung durch den Produktnamen und vor allem die Abbildung, dass sich beigefarbene Eiskrem durchsetzt mit Karamellstückchen und bedeckt mit einer Karamell- oder Schokoladenschicht in Portionswaffelbechern befindet. Der Inhalt weicht mit seinem komplett beigen Erscheinungsbild deutlich von der Darstellung ab.
Fazit:
Die Aufmachung der Verpackung sollte den tatsächlichen Inhalt darstellen und nicht ein anderes Produkt abbilden und versprechen.
Stellungnahme der Dovgan GmbH, Hamburg
Kurzfassung
„Plombir Karamell Eiskrem“ gibt es bereits seit 2007 in unserem Sortiment. Wir bedauern es sehr, dass einer unserer Konsumenten sich darüber getäuscht fühlt, weil die Farbe der Karamellfettglasur auf der Eiskrem viel heller ist als auf der Abbildung. Wir nehmen Ihre Anregung gerne auf und haben den Hersteller dazu aufgefordert die Rezeptur der Karamellfettglasur zu ändern.
Ergebnis
Der Anbieter hat die Fettglasur so dunkel mit Kakao eingefärbt, dass sich der Abbildung auf der Schauseite entspricht.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.