Das ärgert beim Einkauf:

„Pom-Bären“ mit Hefeextrakt widersprechen geweckter Erwartung

Die Firma „Intersnack Knabber-Gebäck“ bewirbt ihre „Pom-Bären“ mit dem Hinweis „Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“. Tatsächlich enthält der Snack mit Hefeextrakt eine glutamathaltige Zutat, die den Geschmack verstärkt.
getaeuscht

Das Knabbergebäck enthält glutamathaltigen Hefeextrakt, wirbt aber mit der Aussage „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“. Bei dieser Werbung können Verbraucher:innen unserer Ansicht nach ein Produkt ohne Zusatzstoffe wie Glutamat und ohne glutamatreiche Zutaten wie Hefeextrakt erwarten. Die Anbieterfirma sollte auf die Werbung „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ verzichten, solange sie Ersatzstoffe mit gleicher Funktion oder gleichen Inhaltsstoffen einsetzt.

Auf der Vorderseite des Produkts wird geworben mit „Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“. Bei den Inhaltsstoffen wird aber ganz klar Hefeextrakt gelistet. Das ist meiner Meinung nach Täuschung.
Verbraucherin aus Braunschweig vom 02.01.2024

Auf der Vorderseite der Tüte steht "Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe", die Zutatenliste enthält aber u.a. Hefeextrakt.
Verbraucherin aus Norken vom 22.11.2019

 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Wirbt die Firma mit dem Verzicht auf geschmacksverstärkende Zusatzstoffe, sollte sie stattdessen keine glutamathaltigen Zutaten wie Hefeextrakt einsetzen.

Darum geht’s:

Der Hersteller wirbt mit dem Hinweis „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“. In der Zutatenliste taucht demzufolge auch kein geschmacksverstärkender Zusatzstoff wie Glutamat auf. Das Produkt enthält jedoch die Zutat Hefeextrakt. Hefeextrakt ist kein Zusatzstoff, er enthält aber von Natur aus geschmacksverstärkendes Glutamat bzw. Glutaminsäure.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, beispielsweise über die Zusammensetzung. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Regelmäßig belegen Produktmeldungen und Forenanfragen auf Lebensmittelklarheit, dass Verbraucher:innen den Hinweis „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ als täuschend empfinden: Zwar enthält das Produkt tatsächlich keinen geschmacksverstärkenden Zusatzstoff wie Glutamat, aber mit Hefeextrakt eine glutamatreiche Zutat. Hefeextrakt zählt zwar rechtlich nicht zu den Zusatzstoffen, hat aber eine vergleichbare Wirkung. Aufgrund der Werbung können Verbraucher:innen erwarten, dass der Geschmack weder durch Geschmacksverstärker noch durch Zutaten wie Hefeextrakt verstärkt wird.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf die gezielte Auslobung „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ verzichten, wenn er glutamatreiche Zutaten wie Hefeextrakt verwendet.

Stellungnahme Intersnack SE, Köln

Als traditionelles Lebensmittel findet Hefeextrakt seit Jahren in der Naturkostbranche Einsatz. Wie auch viele andere eiweißhaltige Produkte wie Parmesan, Bohnen etc. enthält Hefeextrakt natürlicherweise Glutamat, das einen würzigen Eigengeschmack aufweist. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 handelt sich bei Hefeextrakt nicht um einen geschmacksverstärkenden Zusatzstoff. Deshalb ist die Auslobung korrekt.