Das ärgert beim Einkauf:

Popcorn beworben, aber nicht enthalten

Der Produktname „Krümel Kids Popcorn Erdbeer-Banane“ lässt gepuffte Maiskörner mit Erdbeer-Bananen-Geschmack erwarten. Dass die Firma Heimatgut einen Snack aus Maisgrieß, Reismehl und Fruchtpulver als Popcorn verkauft, passt nicht.
getaeuscht

Die Firma Heimatgut bewirbt den Snack für Kinder als „Popcorn“. Der erwartete gepuffte Mais mit Geschmack entpuppt sich jedoch als Snack aus Maisgrieß, Reismehl, Öl sowie Bananen- und Erdbeerpulver. 
Die Heimatgut GmbH sollte das Produkt nicht als Popcorn bezeichnen, sondern einen Namen wählen, der keine falschen Erwartungen weckt.

Ich bin leider ein zweites Mal auf das Produkt Krümel Kids Popcorn Erdbeere-Banane „reingefallen“. Ich erwarte (für meine Kinder) Popcorn, wenn das draufsteht, nicht einen Maismehlsnack. … Vielleicht sehen Sie das ja auch so?
Verbraucherin aus Münster vom 15.01.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Produktname „Krümel Kids Popcorn“ verspricht gepufften Mais und kein Produkt aus Getreidegrieß, -mehl und Fruchtpulver.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Tüte springt in großer Schrift der Produktname „Krümel Kids Popcorn Erdbeer-Banane“ ins Auge. Zusätzlich stehen neben den Abbildungen einer Comicfigur, Erdbeeren und Bananen einzelne Schlagworte wie „Luftig Gepufft“ und „Ohne Zusatzstoffe“ verstreut auf der Front. 
Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Gepuffter Bio-Mais und Bio-Reis mit Erdbeer- und Bananen-Geschmack“. In der Zutatenliste stehen jeweils 32,5 % Maisgrieß und Reismehl, Sonnenblumenöl, 15 % Bananenpulver und 4 % Erdbeerpulver. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Produktname „Popcorn“ ist für das Produkt ungeeignet. 
Popcorn ist Verbraucher:innen seit Jahrzehnten als gepuffte Maiskörner vom Besuch im Kino oder auf Volksfesten vertraut. In den letzten Jahren gab es zahlreiche Geschmackskreationen, bei denen der gepuffte Mais mit weiteren Zutaten überzogen ist, um neue herzhafte und süße Geschmackrichtungen zu erzeugen. 
Die Grundlage von Popcorn sind laut Fachliteratur Maiskörner, die durch Erhitzen aufquellen und sich dabei um ein Mehrfaches vergrößern. Ein Produkt aus Maisgrieß und Reismehl ist kein Popcorn.

Fazit:

Die Firma Heimatgut sollte das Produkt nicht als Popcorn bezeichnen, sondern einen Namen wählen, der keine falschen Erwartungen weckt.

Stellungnahme der Heimatgut GmbH, Hamburg

Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:
Die Firma teilt mit, dass reguläres Popcorn aufgrund der Verschluckungsgefahr für Kinder unter vier Jahren nicht empfohlen wird. Die Produktbezeichnung „Kids Popcorn“ soll zum Ausdruck bringen, dass es sich um eine kinderfreundliche Alternative handelt. Die Beanstandung wurde zum Anlass genommen, das Produkt treffender als „Kids Pops“ zu beschreiben. Die Änderung sei in Auftrag gegeben.

Ergebnis

Die Anbieterfirma teilt mit, das Produkt „Krümel Kids Popcorn“ in „Krümel Kids Pops“ umzubenennen. Auch auf Nachfrage hin liegen Lebensmittelklarheit bisher weder die geänderte Verpackung noch der Termin vor, ab dem das geänderte Produkt im Handel erhältlich sein wird.