Unpassender Produktname „Fruchtgurt“ ersetzt
Zusammenfassung
Das Wort „Frucht“ im Produktenamen passte nicht, denn der Joghurt enthält keinerlei Früchte, sondern Schokoladensplits.
Die Firma hat den Namen geändert und nennt das Produkt nun „Schokigurt“.
Beschwerde
Ein Fruchtyoghurt ohne jeden Fruchtanteil.
Verbraucher aus Berlin vom 05.08.2020
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Das Wort „Frucht“ im Produktnamen kann irritieren, wenn das Produkt keine Früchte enthält. Der Anbieter sollte einen anderen Produktnamen wählen, wenn es sich nicht um Fruchtjoghurt handelt.
Darum geht’s:
Das Produkt heißt „Fruchtgurt“, die Geschmacksrichtung lautet „Stracciatella“. Die Zutatenliste zeigt, dass der Joghurt neben Joghurt und Zucker Schokoladensplits und mehrere Zusatzstoffe enthält.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung oder die Menge. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Den Namen „Fruchtgurt“ werden die meisten Verbraucher:innen mit Fruchtjoghurt assoziieren. Daher passt er nicht zu einem Joghurt ohne Fruchtanteil.
Fazit:
Der Anbieter sollte einen anderen Produktnamen für den Joghurt wählen, wenn er keine Früchte enthält.
Stellungnahme der TMA Handelsgesellschaft mbH, Leppersdorf
Kurzfassung:
Die korrekte Verkehrsbezeichnung lautet „Joghurt mit 15 % Stracciatella Zubereitung“ und steht auf dem Becher. Der Name „Fruchtgurt“ ist als Submarke von „Milbona“ zu verstehen. Im gleichen Blickfeld ist die Geschmacksrichtung gedruckt. Das Produkt erfüllt die rechtlichen Bedingungen für die Produktkennzeichnung. Der Verbraucher kann sich hinreichend über das Produkt und dessen Inhalt informieren.