Das ärgert beim Einkauf:

Pro Delight Banana Bang Protein Eis

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Weniger Zucker und Fett beworben, aber Vergleichsprodukt ist unklar
getaeuscht

Pro Delight wirbt für das Eis „Banana Bang“ mit „60 % weniger Zucker und 60 % weniger Fett im Vergleich zu herkömmlichem Speiseeis“. Für Verbraucher bleibt unklar, mit welchem Eis das Bananeneis mit Schokoladensauce verglichen wird. Der Anbieter sollte konkret benennen, gegenüber welchem Eis der angepriesene geringere Fett- und Zuckergehalt zutrifft. Ansonsten sollte er auf die nährwertbezogenen Angaben verzichten.

Ich habe als ernährungsbewusster Diabetiker dieses Eis von Pro Delight im Kaufland gesehen und finde es für mich als Verbraucher intransparent, was mir hier versprochen wird.

  1. In erster Linie hätte ich gerne als deutscher Verbraucher eine leicht verständliche Aufschrift mit den für mich relevanten Versprechungen -> hier "60 % less fat". Warum ist das nicht klar auf Deutsch geschrieben?
  2. Meine Frau hat keinen Diabetes und einiges an Sorbet Eis im Kühlschrank. Das hat fast kein Fett. Wie kann das Eis von Pro Delight nun 60 % weniger Fett haben?
  3. Ich als Diabetiker habe dann entdeckt, dass das Eis angeblich 60 % weniger Zucker haben soll. Wie kann ich sicher sein, dass anderes Eis mehr als doppelt so viel Zucker enthält? Was wird hier verglichen? Ist dieses Eis dann wirklich so gesund für mich?

Verbraucher aus Frankfurt/Main vom 23.06.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Der Hersteller bewirbt das Eis mit dem Hinweis „60 % weniger Zucker und 60 % weniger Fett im Vergleich zu herkömmlichem Speiseeis“. Das Eis enthält laut Nährwertangaben des Herstellers auf der Verpackung 1,6 Gramm Fett und 7,9 Gramm Zucker je 100 Milliliter. Welche Art von Eis er mit „herkömmlichem Eis“ meint, erläutert der Hersteller nicht genauer.

Das ist geregelt:

Die so genannte Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben.

Dabei sind vergleichende nährwertbezogene Angaben nur zwischen Lebensmitteln derselben Kategorie und unter Berücksichtigung einer Reihe von Lebensmitteln dieser Kategorie zulässig. Der Unterschied in der Menge eines Nährstoffs und/oder im Brennwert ist anzugeben, und der Vergleich muss sich auf dieselbe Menge des Lebensmittels beziehen.
Die Angabe, der Gehalt an einem oder mehreren Nährstoffen sei reduziert worden, ist nur zulässig, wenn die Reduzierung des Anteils mindestens 30 % gegenüber einem vergleichbaren Produkt ausmacht.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Aus Sicht der Verbraucherzentrale bleibt für Verbraucher unklar, was ein „herkömmliches Speiseeis“ sein soll. Der Gesetzgeber schreibt als erlaubte Vergleichsprodukte Lebensmittel derselben Kategorie vor.
Ein Vergleich mit altbekannten Sorten wie Milchspeiseeis Vanille, Schokoeis oder Fruchteis zeigt jedoch: Gegenüber keiner dieser Vergleichssorten enthält das Pro Delight Eis 60 Prozent weniger Fett und Zucker.

Fazit:

Der Anbieter sollte Vergleichsprodukte, für die die Werbung mit weniger Zucker und Fett zutrifft, klar benennen oder auf die nährwertbezogenen Angaben verzichten.

Stellungnahme der Pro Delight Food GmbH, Münsingen

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 19.07.2018 liegt keine Antwort vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.