Produktion der Maggi Immunsuppe eingestellt
Zusammenfassung
Die Bezeichnung der Gemüsecremesuppe als „Immunsuppe“ verspricht eine Verbesserung des Immunsystems und somit eine positive Wirkung auf die Gesundheit. Dass der Verzehr von Tütensuppe gesundheitsfördernd auf das Immunsystem wirkt, ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit zu bezweifeln.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Maggi GmbH abgemahnt. Die Firma hat gegenüber der Verbraucherzentrale erklärt, dass die Auslieferung in den Handel noch bis Ende März 2022 erfolgt.
Beschwerde
Ich bin verärgert über die Vortäuschung eines Gesundheitsversprechens: hier Immunität bei Maggi Immunsuppe.
Verbraucher aus Fürstenwalde vom 23.11.2021
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Die deutlichen Hinweise auf „Immun“ und das „Immunsystem“ auf dem Produkt suggerieren eine positive gesundheitliche Wirkung durch den Verzehr der Tütensuppe. Zugelassene gesundheitsbezogene Angaben für Suppen gibt es jedoch nicht.
Wir halten die Aufmachung insgesamt für irreführend.
Darum geht’s:
Auf der Schauseite bezeichnet Maggi den Beutel mit Gemüsecremesuppe in Großbuchstaben als „IMMUNSUPPE“. Rechts oben steht auf der Verpackung die Angabe „Vitamine B12 & B6 unterstützen das Immunsystem**“. Die Auflösung der Sternchen steht kleingedruckt am unteren Rand und lautet „**Vitamin B12 und Vitamin B6 tragen zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.
Auf der Rückseite der Verpackung wiederholt der Anbieter den Namen „Immunsuppe“ und den Hinweis auf das Immunsystem.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Zudem dürfen diese Informationen weder Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschrieben noch den Eindruck entstehen lassen. Dies betrifft auch die Werbung und Aufmachung von Lebensmitteln.
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln sowie deren Werbung für Lebensmittel. Zugelassen ist für die Vitamine C, B 6, und B 12 der Wortlaut: „trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystem bei“.
Zudem dürfen nur Formulierungen verwendet werden, die sinngemäß dem Wortlaut der oben genannten Zulassung entsprechen und nicht darüber hinausgehen. So kam der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) 2012 zu dem Ergebnis, dass die Aussage „zur Stärkung von“ nicht gleichbedeutend mit „trägt zur normalen Funktion bei“ ist.
Auch das Kammergericht Berlin hat 2017 in einem Urteil klargestellt, dass „das Immunsystem stärken“ nicht gleichbedeutend sei mit „trägt zur normalen Funktion bei“.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Schriftzug „Immunsuppe“ springt sofort ins Auge und vermittelt den Eindruck, das stark verarbeitete Fertigprodukt könne das Immunsystem stärken. Für die Suppe ist die beworbene Wirkung aber nicht nachgewiesen. Für einen möglichen Beitrag sorgen laut Aufschrift die zugesetzten Vitamine. Deren Wirkung auf die Gesundheit beschränkt sich allerdings auf eine „normale Funktion des Immunsystems“. Wir halten die Werbung für das Produkt für unseriös.
Fazit:
Der Anbieter sollte seine „Tütensuppe“ nicht als „Immunsuppe“ bezeichnen.
Stellungnahme der Nestlé Deutschland AG, Frankfurt am Main
Kurzfassung:
„Immunsuppe“ ist im Kontext der gesamten Verpackung und Zutaten zu betrachten. Die Maggi Immunsuppe enthält die Vitamine B12 und B6. In räumlicher Nähe zum Namen „Immunsuppe“ geben wir die Hinweise: „Vitamine B12 & B6“ und „Unterstützen das Immunsystem**“. So nehmen Verbraucher:innen diese Informationen auf einen Blick wahr und können einen Zusammenhang durch das gemeinsame Wort „immun“ herstellen.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Firma am 30.11.2021 wegen irreführender Kennzeichnung des Produktes „Immunsuppe Gemüsecremesuppe“ mit den Claim „Vitamin B12 & B6 unterstützen das Immunsystem“ abgemahnt. Die Maggi GmbH in Singen (Hohentwiel) hat am 15.12.2021 die Unterlassungserklärung abgegeben.
Ergebnis
Die Maggi GmbH kann noch bis Ende März 2022 das Produkt in den Handel liefern.