Puddis Roma Pudding Vanilla
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Mit der Abbildung einer Vanilleblüte und der Sortenbezeichnung „Vanilla“ kann bei Verbrauchern durchaus der Eindruck entstehen, es wären auch Bestandteile der Vanillepflanze enthalten. Um dieses Missverständnis zu vermeiden, sollte der Anbieter keine Vanilleblüte auf der Schauseite abbilden und deutlich einen Hinweis wie „mit Aroma“ oder „aromatisiert“ ergänzen, um Fehlvorstellungen bereits auf den ersten Blick auszuräumen.
Beschwerde
Auf dem Deckel ist eine Vanilleblüte (ohne Schote) abgebildet, was echte Vanille suggeriert. Drin ist aber nur "Aroma". Ausgezeichnet ist es als "Pudding mit Vanillegeschmack". Dachte, das wäre nicht erlaubt?
Verbraucherin aus Hamburg vom 30.04.2015
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Darum geht’s:
Auf dem Deckel des Dessertbechers sind eine gelbe Creme und eine Vanilleblüte abgebildet. Die Sortenbezeichnung lautet „Vanilla“. Erst durch Blick auf den Becher kann der Verbraucher in der Bezeichnung „Pudding mit Vanillegeschmack“ und aus der Zutatenliste entnehmen, dass nur Aroma anstatt echter Vanille in Form beispielsweise von Vanilleextrakt oder natürlichem Vanillearoma zur Geschmacksgebung eingesetzt wurde.
Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Unserer Einschätzung nach werden die meisten Verbraucher den feinen Unterschied zwischen „Vanille“ und der Fantasiebezeichnung „Vanilla“ nicht kennen. Aufgrund der Abbildung kann der Eindruck entstehen, dass echte Vanille als Zutat enthalten ist.
Fazit:
Der Anbieter sollte keine Vanilleblüte abbilden und bereits auf der Frontseite deutlich darauf hinweisen, dass lediglich Aroma für den Vanillegeschmack sorgt.
Stellungnahme der FrieslandCampina Germany GmbH, Heilbronn
Kurzfassung:
Die Verkehrsbezeichnung unterstreicht deutlich, dass es sich um Pudding mit Vanillegeschmack handelt. Die Vanilleblüte soll dem Verbraucher Geschmacksrichtung verdeutlichen und eine schnelle Orientierung im Kühlregal geben. Die Abbildung einer Vanilleblüte ist absolut marktüblich.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
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