Das ärgert beim Einkauf:

Purland Frisches Puten-Hackfleisch, küchenfertig zubereitet

Außer dem Fleisch der Pute sind unerwartet noch weitere Zutaten wie Salz und Gewürze im frischen Hackfleisch.
getaeuscht

Dass es sich bei dem Puten-Hackfleisch um eine gewürzte Fleischzubereitung handelt, ist auf der Schauseite nicht erkennbar. Der leicht überlesbare Hinweis „küchenfertig zubereitet“ stellt inhaltlich aus unserer Sicht nicht eindeutig klar, dass das Puten-Hackfleisch weitere Zutaten enthält.
Der Anbieter sollte das Produkt auf der Schauseite eindeutig als gewürzte Puten-Fleischzubereitung kennzeichnen. 

Ich habe das Puten-Hackfleisch gekauft in der Erwartung frisches Hackfleisch zu kaufen. Erst beim Öffnen der Packung fiel mir ein eigenartiger Würzgeruch auf. Tatsächlich steht auf der Rückseite der Packung eine Zutatenliste mit Salz, Gewürzen, Antioxidationsmittel und Gewürzextrakten. Dazu der Hinweis, dass das Produkt Spuren von Senf, Sellerie, Milch und Gluten enthalten kann.
Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, bei frischem Hackfleisch nach Allergenen zu suchen oder auf den Salzgehalt zu schauen. Und da sind immerhin 1,1 g pro 100 g drin.
Verbraucherin aus Kerpen vom 07.07.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Außer Puten-Hackfleisch enthält das Produkt weitere Zutaten wie Salz und Gewürze. Das sollte bereits unmissverständlich auf der Schauseite stehen.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Verpackung steht „Frisches Puten-Hackfleisch“ und in etwas kleinerer Schriftgröße darunter der Hinweis „küchenfertig zubereitet, zum Braten“. Das Puten-Hackfleisch ist durch die transparente Verpackung sichtbar. 
Auf der Rückseite wiederholt der Anbieter die Bezeichnung gefolgt von einer Zutatenliste. Das „Frische Puten-Hackfleisch“ besteht danach zu 98 Prozent aus Putenfleisch. Speisesalz, Gewürze, Antioxidationsmittel und Gewürzextrakte sind die weiteren Zutaten.
Der freiwillige Hinweis auf Spuren von Allergenen bezieht sich auf Senf, Sellerie, Milch und Gluten.
Laut Nährwertkennzeichnung enthält das Produkt 1,1 Gramm Salz pro 100 Gramm.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Bezeichnung und Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Hygiene-Verordnung für Lebensmittel tierischen Ursprungs enthält unter anderem die folgenden Begriffsbestimmungen:
•    Frisches Fleisch
zur Haltbarmachung ausschließlich gekühltes, gefrorenes Fleisch, einschließlich vakuumverpacktes oder in kontrollierter Atmosphäre umhülltes Fleisch
•    Hackfleisch
durch Hacken zerkleinertes Fleisch mit weniger als einem Prozent Salz
•    Fleischzubereitung
frisches einschließlich zerkleinertes Fleisch mit zugefügten Lebensmitteln, Würzstoffen oder Zusatzstoffen 


So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Auf den ersten Blick unterscheidet sich das unter Schutzatmosphäre verpackte Hackfleisch nicht von anderen Hackfleisch-Angeboten aus dem Kühlregal. Der Hinweis „küchenfertig zubereitet, zum Braten“ lässt bei einem zerkleinertem Fleisch wie Hackfleisch nicht zwangsläufig auf weitere Zutaten wie Salz und Gewürze schließen. Zudem liegt der Salzgehalt mit 1,1 Prozent gerade nicht mehr unter einem Prozent für die Bezeichnung als „Hackfleisch“. Die Kennzeichnung erfüllt aus unserer Sicht daher nicht die rechtlichen Anforderungen. 

Fazit:

Der Anbieter sollte das Produkt auf der Schauseite eindeutig als gewürzte Puten-Fleischzubereitung kennzeichnen.

Stellungnahme der HEIDEMARK LANDFRISCHE GmbH & Co.KG, Ahlhorn

Kurzfassung:

Bei dem Erzeugnis „Purland Frisches Puten-Hackfleisch, küchenfertig zubereitet, zum Braten“ handelt es sich um eine Fleischzubereitung. „Zubereitetes Puten-Hackfleisch“ ist kein Putenhackfleisch als solches. Dies wird durch die Erläuterung „zubereitet“ für den Verbraucher deutlich erkennbar gekennzeichnet.

Ergebnis

Zusätzlich hat Lebensmittelklarheit die zuständige Lebensmittelüberwachung über die Kennzeichnung informiert.