Das ärgert beim Einkauf:

„Quarkiger Genuss“ ohne Quark als Zutat

Beim Produkt „Quarkiger Genuss“ der Netto-Eigenmarke „Gutes Land“ stehen statt Speisequark Frischkäse und Joghurt in der Zutatenliste
getaeuscht

Der Produktname „Quarkiger Genuss“ weist auf Speisequark als Zutat hin. In der Bezeichnung und in der Zutatenliste ist von Frischkäse beziehungsweise Frischkäsezubereitung die Rede. Netto sollte den Produktnamen für die Frischkäsezubereitung anpassen.

Der Produktname "Quarkiger Genuss" suggeriert, dass es sich um Fruchtquark handelt. Es ist aber nicht ein Gramm Quark enthalten.
Verbraucher aus Berlin vom 28.06.2024

Auf der Verpackung steht "Quarkiger Genuss". Das Produkt beinhaltet keinen Quark, sondern Frischkäse und Joghurt.
Verbraucherin aus Ludwigshafen vom 05.05.2018

'Quarkiger Genuss' suggeriert auf den ersten Blick, dass das Produkt Quark enthält. Erst bei näherem Hinsehen findet man auf der Seite den Hinweis einer 'Frischkäsezubereitung'. Ein Blick auf die Zutaten zeigt, es ist kein bisschen Quark drin.
Verbraucherin aus Hamburg vom 19.06.2015

Einschätzung der Verbraucherzentrale

„Quarkiger Genuss“ lässt Speisequark statt Frischkäse erwarten. Der Produktname sollte zur Bezeichnung und den Zutaten passen.

Darum geht’s:

Der Produktname „Quarkiger Genuss“ weist auf Speisequark als wesentliche Zutat hin. In der Bezeichnung und bei den Zutaten steht „Frischkäse“ und nicht „Speisequark“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht über seine Eigenschaften täuschen, beispielsweise die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Käseverordnung unterscheidet die Produktgruppe „Frischkäse“ nach den Standardsorten: Speisequark, Schichtkäse, Rahmfrischkäse und Doppelrahmfrischkäse. Der Unterschied besteht im Gehalt an Fett und Wassergehalt und somit auch in der Konsistenz. Erfüllt ein Frischkäse die Vorgaben für Speisequark, wird er auch so bezeichnet. Erfüllt er die Vorgaben nicht, lautet die Bezeichnung „Frischkäse“.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei einem Produkt mit dem Namen „Quarkiger Genuss“ sollte unserer Meinung nach in der Zutatenliste Speisequark stehen und nicht Frischkäse und Joghurt. Wenn ein Produkt mit „Quark“ wirbt, sollte dieser enthalten sein. 

Fazit:

Der Anbieter sollte das Produkt nur dann „Quarkiger Genuss“ nennen, wenn auch tatsächlich Speisequark in der Zubereitung ist.

Stellungnahme der Netto Marken-Discount AG & Co. KG, Maxhütte-Haidhof

 Auf die Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 01.07.2015 und 04.07.2024 liegen keine Antwortschreiben vor.