Rawganic Revolution, Beispiel Sorte Berry Babe
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Der „Frische Frucht- und Gemüsesaft“ enthält knapp 58 Prozent zugesetztes Wasser, verschiedene Früchte sowie Reissirup. Der in der Bezeichnung genannte „Gemüsesaft“ taucht in der Zutatenliste nicht auf. Daher sollte der Anbieter die Bezeichnung „Frischer Frucht- und Gemüsesaft“ entsprechend der Zutatenliste ändern.
Beschwerde
Auf dem Etikett steht vorne groß „100 % kalt gepresst“, so dass ich davon ausgegangen bin, einen hochwertigen Saft zu kaufen. Auf dem Etikett wird auch mit „Frischer Frucht- und Gemüsesaft“ geworben. Mit Blick auf das Zutatenverzeichnis fällt mir aber auf, dass die Sorte „Berry Babe“ fast 58 % Wasser enthält, obwohl die Bezeichnung „Saft“ eigentlich 100 % Frucht- oder Frucht- und Gemüseanteil bedeutet.
Verbraucherin aus Velbert vom 22.11.2015
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung
Darum geht’s:
Auf der Vorderseite der Flasche führt der Hersteller die Obstarten Erdbeere (10 %), Himbeere (10 %), Kirsche (10 %), Zitrone (8,80 %) sowie Reissirup (4,20 %) auf. Weiter unten auf dem Front-Etikett steht der optisch hervorgehobene Hinweis: „100 % KALTGEPRESST“. Die Zutatenliste nennt zugesetztes Wasser mit 57,78 Prozent an erster Stelle.
Das ist geregelt:
Die Verordnung über Fruchtsaft, einige ähnliche Erzeugnisse, Fruchtnektar und koffeinhaltige Erfrischungsgetränke schreibt vor, dass Fruchtsäfte, auch Mischungen aus verschiedenen Sorten, zu 100 Prozent aus Säften bestehen müssen und keine weiteren Zutaten wie Wasser oder Süßungsmittel enthalten dürfen. Erlaubt ist lediglich, dass Fruchtsaftkonzentrate mit der zuvor entzogenen Wassermenge entsprechend wieder rückverdünnt werden dürfen.
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung.
Weiterhin beschreibt die LMIV besteht das Zutatenverzeichnis als eine Aufzählung sämtlicher Zutaten des Lebensmittels in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung des Lebensmittels.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Flaschengestaltung des „Frucht- und Gemüsesaftes“, bei dem auf der Vorderseite verschiedene stilisierte Früchte mit dem zusätzlichen Hinweis „100 % KALTGEPRESST“ aufgeführt werden, weist auf den ersten Blick auf einen reinen Saft hin, was die Bezeichnung „Frischer Frucht- & Gemüsesaft“ untermauert. Zusätzlich irritieren Wasser, Gemüse und Reissirup als Zutaten.
Weiterhin sind der Verbraucherzentrale folgende Punkte aufgefallen:
- In der „Zutatenliste“ ist nicht angegeben, in welcher Form (Stücke, Püree, Saft?) die aufgeführten Früchte im Produkt vorkommen.
- Es taucht kein Gemüse in der Zutatenliste auf, obwohl die Bezeichnung „Frischer Frucht- und Gemüsesaft“ lautet.
- Die „Zutatenliste“ gibt die Zutaten in einzelnen Kästchen an und nicht in absteigender Reihenfolge nach ihrem Gewichtsanteil. Sie entspricht daher nicht der vorgeschriebenen Darstellungsform.
- Die Hinweise „100 % natürlich“ und „Wir sorgen für natürlichen Geschmack – ohne Zusätze und Kompromisse“ stehen im Widerspruch zu der Tatsache, dass das Getränk mit Reissirup gesüßt ist.
- In der Nährwerttabelle steht: „Kohlenhydrate 4,5 g, davon Zucker* 4,5 g“. Das Sternchen ist mit „* aus dem natürlichen Zuckergehalt von Obst und Gemüse“ aufgelöst. Auch Reissirup enthält Zucker oder zumindest höherwertige Kohlenhydrate wie Oligosaccharide, die nach der Sternchenerläuterung nicht berechnet wären. Somit müsste der Kohlenhydratgehalt höher als der Zuckergehalt liegen, was nicht der Fall ist.
Weiterhin ist Reissirup unserer Ansicht nach durchaus ein Zusatz, der den süßen Geschmack des Getränkes verstärken soll. Daher trifft die Werbung „Wir sorgen für natürlichen Geschmack – ohne Zusätze …“ nicht zu.
Bei den Zutaten wird durch die Tabellenform die Reihenfolge der Mengenanteile nicht klar.
Fazit:
Der Hersteller sollte die Kennzeichnung und Aufmachung des Getränkes überprüfen.
Stellungnahme der Rawganic Revolution GmbH, Hamburg
Auf die Schreiben der Verbraucherzentrale vom 01.12.2015 und 08.08.2016 hat der Anbieter bisher nicht reagiert.
Rechtliche Durchsetzung
Die Verbraucherzentrale Hessen hat die Rawganic Revolution GmbH am 05.07.2016 wegen unzulässiger Bezeichnung, unzulässiger Angabe der Zutaten und unzulässiger Nähwertangaben abgemahnt. Der Hersteller hat die Unterlassungserklärung am 04.08.2016 abgegeben und zugesagt, die bisherige Bezeichnung und die bisherige Darstellung der Zutaten nicht mehr zu verwenden sowie den Hinweis zu den Kohlenhydraten „aus dem natürlichen Zuckergehalt von Obst und Gemüse“ nicht länger zu benutzen, wenn zum Süßen weitere Zucker und Kohlenhydrate verwendet werden.
Ergebnis
Die Rawganic Revolution GmbH bezeichnet das Getränk auf ihrer Homepage als “Mehrfruchtsafterzeugnis”. Die Zutaten sind in Form einer Aufzählung mit absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils angegeben. Der Gehalt der Kohlenhydrate in der Nährwerttabelle wurde von 4,5 Gramm auf 5,5 Gramm erhöht. Die Erhöhung berücksichtigt nun wahrscheinlich die Kohlenhydrate aus dem Reissirup, wobei es uns unwahrscheinlich erscheint, dass der süß schmeckende Reissirup weder Einfach- noch Zweifachzucker enthalten soll, denn der in der Tabelle angegebene Zuckergehalt ist gleich geblieben. Zusätzlich enthält das geänderte Getränk das Süßungsmittel Steviolglycoside.
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