So haben Hersteller reagiert:

Relevante Hinweise zum Haferdrinkpulver stehen nun auch auf der Verpackung

Änderung: Dass das Pulver mit Reishi für Schwangere, Stillende und Kleinkinder ungeeignet ist, stand nur unauffällig auf bluefarm.co. Dort hat der Anbieter die Angaben nun prominenter platziert, sie unterscheiden sich allerdings von den Angaben auf der Verpackung.
Geändert

Bei einem pflanzlichen Drink wie einem „Chai Oat Latte“ können Verbraucher:innen davon ausgehen, dass er sich grundsätzlich für alle Menschen eignet. Das trifft auf dieses Produkt nicht zu – es ist für Schwangere, Stillende und Kleinkinder nicht geeignet. 
Dieser Hinweis stand im Online-Shop jedoch nur unauffällig und auf der Verpackung gar nicht. Solche Informationen müssen aus Sicht von Lebensmittelklarheit auffallend im Online-Shop und auf der Verpackung stehen, vor allem, weil sie bei Haferdrinkpulver nicht zu erwarten sind.
Der Anbieter hat inzwischen die Website und die Verpackung überarbeitet: Im Online-Shop ist der Hinweis nun leichter auffindbar. Außerdem gibt es ab Mai 2024 geänderte Packungen mit einer Information auf der Rückseite. 

Freunde von uns haben das oben genannte Produkt konsumiert und klagten ein paar Stunden später über Bauchschmerzen, Durchfall und Schüttelfrost. Unter den Gästen ist auch eine stillende Mutter. Wir haben auf der Homepage für „Chai Latte“ einen Hinweis gefunden, dass ein Vitalpilz verwendet wird und dass der Konsum während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht empfohlen wird. Da es sich hier um ein „normales“ Lebensmittel handelt und nicht um ein Nahrungsergänzungsmittel, haben wir natürlich im Vorfeld nichts dergleichen geprüft.
Uns ist bewusst, dass Symptome nicht unbedingt vom Produkt kommen, uns geht es aber eher um die Kennzeichnung einer solch wichtigen Information auf der Verpackung selbst und nicht nur auf der Homepage.
Verbraucher aus Oyten vom 03.11.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Kennzeichnung den Verpackungen aus 2022

Der Warnhinweis für Schwangere, Stillende und Kleinkinder zum Verzehr des Haferdrinkpulvers steht unauffällig im Online-Shop des Anbieters und auf der Verpackung gar nicht. Da Verbraucher:innen mit einer solchen Information für das Pulver nicht rechnen, sollte der Anbieter prominent auf der Verpackung und im Shop darauf hinweisen. 

Darum geht’s:

Unter der Marke „Blue Farm“ vertreibt die Firma Iconic Drinks Haferdrinkpulver, unter anderem das Produkt „Chai Oat Latte“. Auf der Verpackungsrückseite wirbt der Hersteller: „Unser Chai Oat Latte ist angereichert mit einer auserwählten Chai-Gewürzmischung und dem Vitalpilz Reishi.“. Der Anbieter bezeichnet das Produkt als „Haferdrinkpulver mit Chai-Gewürzmischung und Reishi“. Laut Zutatenliste enthält das Pulver 0,4 Prozent Reishi-Extrakt. Auf der Verpackung finden sich keine Hinweise für bestimmte Personengruppen.
Auf bluefarm.co findet sich nach einem Klick auf „Produktdetails“ nach den Nährwertangaben der folgende Hinweis: „Da unzureichend Untersuchungen zur Sicherheit der Anwendung von Vitalpilzen während der Schwangerschaft und Stillperiode vorliegen, wird eine Anwendung in dieser Zeit sowie der Verzehr für Kleinkinder nicht empfohlen.“ Dieser Hinweis findet sich im Online-Shop auch bei den Bildern zur Verpackung. Eine der Abbildungen zeigt eine Nährwerttabelle, darunter ist ebenfalls kleingedruckt der Hinweis. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher:innen müssen bei einem Produkt wie einem Haferdrinkpulver nicht damit rechnen, dass es irgendwelche Einschränkungen für bestimmte Personengruppen geben könnte. Stoßen sie zufällig auf der Website des Anbieters auf solch einen unerwarteten Hinweis, der die Sicherheit des Produktes betrifft, kann dies verunsichern. So weist der Anbieter im Online-Shop unauffällig zwischen anderen Informationen darauf hin, dass Schwangere, Stillende und Kleinkinder den Haferdrink nicht verzehren sollen. Auf der Produktverpackung steht der Hinweis überhaupt nicht. Diese Angaben zur Sicherheit des Lebensmittels sind aus Sicht von Lebensmittelklarheit im Online-Shop unzureichend und fehlen auf der Verpackung vollkommen.
Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit die Werbung „Vitalpilz Reishi für Entspannung“ aufgefallen, dabei handelt es sich um eine nicht zugelassene gesundheitsbezogene Aussage. 

Fazit:

Die Firma sollte den Hinweis einheitlich und auf den ersten Blick erkennbar auf der Website und der Schauseite der Verpackung platzieren.   Außerdem sollte sie die nicht zugelassene gesundheitsbezogene Werbung entfernen.

Stellungnahme der Blue Farm Iconic Drinks GmbH, Berlin

Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:

Die Firma teilt mit, dass sie aufgrund unzureichend vorliegender Studien hinsichtlich der Einnahme des Vitalpilz Extraktes Reishi während Schwangerschaft und Stillzeit entschieden habe, auf der Website darauf hinzuweisen. Zur weiteren Aufklärung der Verbraucher werde der Hinweis umgehend mit der nächsten Produktion ebenfalls auf die Verpackungen gedruckt.

Ergebnis

Der Hersteller hat auf der Verpackungsrückseite den Hinweis „Nicht geeignet für Schwangere und während der Stillzeit.“ ergänzt. Verpackungen mit geänderter Kennzeichnung sollen ab Mai 2024 in den Handel kommen. Auch im Online-Shop gibt es jetzt einen Hinweis bereits auf der Produktseite, der zusätzlich Kleinkinder nennt. 
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten die Angaben zum Produkt auf der Website und der Verpackung insgesamt einheitlich sein.