Rewe Bio Hirse-Mais-Reiswaffeln ohne Salz
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Der erste Teil des Produktnamens auf der Schauseite preist die Zutaten Hirse und Mais an, die jeweils nur zu 4,5 Prozent enthalten sind. Die Hauptzutat Reis hingegen mit einem Anteil von 91 Prozent steht als letzte Zutat im Produktnamen.
Der Anbieter sollte durch die Bewerbung von Zutaten keine falsche Zusammensetzung des Inhalts suggerieren und den Produktnamen sowie die Bezeichnung der Reiswaffeln den enthaltenen Zutaten anpassen.
Beschwerde
Der Produktname nennt die Zutaten an erster Stelle, die jedoch jeweils nur
4,5 % des Gesamtinhaltes darstellen. Hirse 4,5 %, Mais 4,5 %, Reis 91 %
Verbraucherin aus Hörstel vom 15.11.2016
Darum geht’s:
Der Produktname lautet „Hirse-Mais-Reiswaffeln ohne Salz“. Laut Zutatenliste setzt sich das Produkt aus 91 Prozent Vollkornreis, sowie Hirse und Mais mit je 4,5 Prozent zusammen. Die Bezeichnung lautet ebenso wie der Produktname.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung.
Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die prominente Nennung der Zutaten Hirse und Mais zu Beginn des Produktnamens erweckt den Eindruck, dass diese genannten Zutaten in einem überwiegenden Anteil im Produkt enthalten sind. Dies steht nach unserer Ansicht nicht im Verhältnis zum tatsächlichen Anteil von je 4,5 Prozent, was Verbraucher hinsichtlich der Zusammensetzung des Produktes irritieren kann.
Auch die Bezeichnung des Produkts ist nicht zutreffend. Diese soll die charakteristischen Merkmale und die Zusammensetzung des Produkts beschreiben.
Bei einer Reiswaffel mit weiteren Zutaten, sollte dies aus dem Produktnamen sowie der Bezeichnung eindeutig hervorgehen.
Fazit:
Der Anbieter sollte den Produktnamen sowie die Bezeichnung den Mengenverhältnissen entsprechend beispielsweise als „Reiswaffel mit Hirse und Mais“ bezeichnen.
Stellungnahme der Rewe Zentral Finanz eG, Köln
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 29.11.2016 liegt keine inhaltliche Antwort zum Sachverhalt der Verbraucherbeschwerde vor.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.