Das ärgert beim Einkauf:

Rewe Feine Welt Ricotta Dessert

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Nicht erwartet: 1,8 Volumenprozent Alkohol enthält das Dessert, obwohl es keine erkennbare alkoholhaltige Zutat gibt.
getaeuscht

Heute aß ich mit meinem Sohn "Ricotta Dessert mit Schokolade" aus der "Rewe Feine Welt". Leider merkte man beim ersten Löffel, dass Alkohol enthalten ist, wie sich beim genauen Hinsehen auf die Inhaltsangabe (sehr schwer lesbar: Gold auf Weiß) verifizieren ließ. Auf dem Deckel-Etikett war das nicht zu erkennen. 1,8 Prozent Alkohol ist nicht wenig. Wäre ich schwanger gewesen, wäre das schon ein Problem. Und für Kinder sicher auch nicht toll. Das Dessert ist kein Traditionsrezept, wie zum Beispiel Tiramisu, wo man damit rechnen könnte.
Verbraucherin aus Köln vom 30.11.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Zusammenfassung:

Das „Ricotta Dessert mit Schokolade“ enthält fast zwei Prozent Alkohol, womit die Verbraucherin bei diesem Dessert nicht gerechnet hat. Die Zutatenliste führt keine alkoholhaltige Zutat auf.
Ein Hinweis auf Alkohol im Produkt sollte deutlich sichtbar und nachvollziehbar auf der Verpackung sein.

Darum geht’s:

Auf dem Deckel des Desserts gibt es keinen Hinweis auf die Verwendung von Alkohol. In der letzten Zeile des seitlichen Etiketts steht: „Enthält Alkohol. Alkoholgehalt 1,8 % vol.“
Die Zutatenliste führt eine ganze Reihe von Zutaten auf, darunter keine erkennbare alkoholhaltige Zutat.

Das ist geregelt:

Laut Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gilt für verpackte Lebensmittel, dass alle Zutaten in der Zutatenliste aufgeführt werden müssen. Ein zusätzlicher Hinweis ist für Alkohol nicht vorgeschrieben.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Menschen, die auf Alkohol verzichten müssen oder möchten, werden nach Ansicht der Verbraucherzentrale beim Kauf nicht ausreichend informiert. Der Hinweis auf Alkohol kann – vor allem bei ungünstigem, farblichem Kontrast wie im vorliegenden Fall – in der Einkaufssituation leicht übersehen werden.

Zusätzlich ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass die vorhandenen Hinweise auf Alkohol und den Alkoholgehalt für Verbraucher nicht schlüssig sind, da die Zutatenliste keine alkoholhaltige Zutat enthält.

Fazit:

Alkoholhaltige Lebensmittel sollten einen deutlich sichtbaren, gut lesbaren und verständlichen Hinweis auf Alkohol tragen.

Stellungnahme der PLD Solutions GmbH, Langenhagen

Kurzfassung:

Das Etikett entspricht den gesetzlichen Vorschriften und geht durch die Nennung des Alkoholgehaltes unter der Zutatenliste sogar über diese Bestimmungen hinaus. Dort hat die Verbraucherin diese Information auch gefunden. Welche Informationen im Hauptsichtfeld eines Produktes angegeben werden müssen, ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch diese Bestimmungen werden auf dem Etikett eingehalten.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.