Rewe Peanut Cookie Veganes Vanilleeis
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Der Hersteller bezeichnet sein Produkt auf der Schauseite als „Veganes Vanilleeis auf Mandelbasis“, obwohl es laut Zutatenverzeichnis lediglich 3,5 Prozent Mandelmark enthält. Mit Wasser, Zucker und pflanzlichen Fetten dagegen beginnt die Zutatenliste. Verbraucher können dies als Widerspruch zu der Aussage „auf Basis von Mandeln“ sehen. Der Hersteller sollte auf Palm- und Kokosfett als wesentliche Ersatzzutaten für das vegane Eis hinweisen.
Beschwerde
Das Produkt wird beworben mit „Vanilleeis auf Basis von Mandeln“. Mandelmark kommt im Produkt erst an achter Stelle mit einer Menge von 3,5%. Das ist nicht die Basis des Produkts. Die Basis ist Zucker, Wasser und Fett.
Verbraucher aus Wörth vom 01.06.2020
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Darum geht’s:
Der Produktname auf der Vorderseite lautet „Peanut Cookie Veganes Vanilleeis auf Mandelbasis mit Cookiestückchen & Erdnussswirls“. Daneben findet sich ein separater Hinweis „auf Basis von Mandeln“. Auf dem Deckelrand stehen die Produkteigenschaften „vegan“, „auf Mandelbasis“ sowie „milchfrei“.
Die Bezeichnung „Veganes Vanilleeis auf Mandelbasis mit 12 % gefüllten Kakaokeksstückchen, 3 % Erdnussstückchen und durchzogen von 12 %Erdnusssauce“ steht auf der Rückseite, gefolgt von der Zutatenliste. Diese nennt Wasser, Zucker, Glukosesirup, pflanzliche Fette (Palm, Kokos) als erste Zutaten. An siebter Stelle ist Mandelmark mit 3,5 Prozent aufgeführt.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren legt die Verordnung fest, dass die Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils im Zutatenverzeichnis aufzuführen sind.
Die Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeiten zu Lebensmitteln tierischen Ursprung des deutschen Lebensmittelbuchs erläutern, wie vegetarische und vegane Produkte, die sich in ihrem Produktnamen oder ihrer Aufmachung an verkehrsübliche Bezeichnungen von Lebensmitteln mit tierischen Zutaten anlehnen, gekennzeichnet werden sollen. Danach soll bei solchen Ersatzprodukten auf die maßgeblich ersetzende Zutat hingewiesen werden, beispielsweise durch einen Wortlaut wie „mit Erbsenprotein“ oder „auf Sojabasis“. Der Hinweis soll deutlich und gut lesbar im Hauptsichtfeld des Produkts erscheinen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Hauptzutaten für ein Vanilleeis sind üblicherweise Milch, Sahne und Zucker. Dies bestätigt auch unsere Marktrecherche, die wir im Frühjahr 2018 durchgeführt haben. Es ist daher nachvollziehbar, wenn Verbraucher sich über die Aussage „auf Mandelbasis“ wundern, wenn sich die „Mandelbasis“ als 3,5 Prozent Mandelmark entpuppt. Das vegane Vanilleeis Peanut Cookie besteht hauptsächlich aus Wasser, Zucker, Palm- und Kokosfett. Das Milchfett wurde offenbar durch Pflanzenfett ersetzt.
Die Leitsätze für vegane und vegetarische Produkte sehen vor, dass vegane Ersatzprodukte die ersetzende Zutat im Hauptsichtfeld des Produkts nennen sollen. 3,5 Prozent Mandelmark allein können jedoch nicht annähernd die übliche Milch- und Sahnemenge von herkömmlichem Vanilleeis ersetzen. Hierfür verwendet der Hersteller auch Palm- und Kokosfett. Diese sollte er ebenfalls auf der Schauseite nennen.
Fazit:
Der Hersteller sollte auf Palm- und Kokosfett als wesentliche Ersatzzutaten für das vegane Eis hinweisen.
Stellungnahme der Eisbär GmbH, Apensen
Das Eis „Rewe Beste Wahl Peanut Cookie Veganes Vanilleeis auf Mandelbasis mit Cookiestückchen Erdnussswirls“ enthält 3,5% Mandelmark. Die Menge, die an Mandelmark verwendet wird, bestimmt die Geschmacksintensität des Produkts und ist in dem Bereich des Veganen Eises auf Mandelbasis handelsüblich. Die Menge ist eindeutig in der Zutatenliste und gemäß geltendem Lebensmittelrecht ausgewiesen.
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.