Schär Ciabatta
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Beschwerde
Wenn ich Ciabatta kaufe, gehe ich davon aus, dass das mit Olivenöl gebacken wurde. Leider findet sich in den Zutaten nur Sonnenblumenöl.
Verbraucher aus Leipzig vom 11.02.2017
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Zusammenfassung:
Die Bezeichnung „Ciabatta-Brötchen“ und die Abbildungen von Tomate, Mozzarella und Basilikum weisen auf ein typisch italienisches Produkt hin. Es ist daher nachvollziehbar, wenn Verbraucher Ciabatta mit der in Italien üblichen Zutat Olivenöl erwarten.
Der Hersteller sollte einen Produktnamen wählen, der die Zusammensetzung der Brötchen besser wiedergibt oder die Rezeptur ändern.
Darum geht’s:
Auf der Verpackung werden die Brötchen als „Ciabatta“ bezeichnet. Neben dem Produktnamen sind typische italienische landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Mozzarella, Tomate und Basilikum abgebildet. Die Zutatenliste zeigt, dass Sonnenblumenöl, jedoch kein Olivenöl enthalten ist.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften, wie beispielsweise die Bezeichnung und die Zusammensetzung. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.
In den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck ist die Zusammensetzung verschiedener Brotsorten wie beispielsweise „Mehrkornbrot“, „Vollkornbrot“ definiert. Die Zusammensetzung von Ciabatta ist nicht vorgegeben.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Unter „Ciabatta“ wird üblicherweise ein italienisches Weißbrot mit Olivenöl als Zutat verstanden. Es ist nachvollziehbar, wenn Verbraucher bei dem Produktnamen „Ciabatta“ sowie der Abbildung typisch italienischer Zutaten wie Tomaten, Mozzarella und Basilikum davon ausgehen, die Brötchen seien mit Olivenöl gebacken. Auch Ciabatta-Rezepte zum Selberbacken nennen in der Regel Olivenöl als Zutat. Da Olivenöl außerdem zum typischen Geschmack beiträgt, kann die Information für Verbraucher kaufentscheidend sein.
Fazit:
Der Hersteller sollte einen Produktnamen wählen, der die Zusammensetzung der Brötchen besser wiedergibt oder die Rezeptur ändern.
Stellungnahme der Dr. Schär AG / SPA, Burgstall (Italien)
Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:
Es gibt verschiedene Rezepturen für Ciabatta Brot, auch solche die Sonnenblumenöl vorsehen. Das Ursprungsrezept sieht kein Olivenöl vor, da das Brot aus der Region Venetien stammt, wo es keine Olivenhaine gibt. Es werden die Zutaten verwendet, die von der Zusammensetzung und den sensorischen Eigenschaften dem Ursprungsrezept am nächsten kommt. Die Ciabatta sind seit vielen Jahren im Markt, bisher bestand kein Anlass an Aufmachung und Rezeptur zu zweifeln. Danke für den Hinweis, die Thematik wird weiter beobachtet.
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Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.