So haben Hersteller reagiert:

Schamel Sahne-Meerrettich

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: Der Anbieter hat den Hinweis „Das Original seit 1846“ entfernt. Insgesamt wird auf dem Etikett nun deutlich, dass sich die Jahreszahl auf das Unternehmen bezieht.
Geändert

Auf der Vorderseite wird das Produkt „Sahne-Meerrettich mild“ als „Das Original seit 1846“ beworben. Die Werbeaussage bezieht sich jedoch offensichtlich nicht auf die Rezeptur, denn das Produkt enthält Zutaten, die im Jahr 1846 noch nicht im Einsatz waren. 
Der Anbieter hat die missverständliche Angabe „Das Original seit 1846“ entfernt. Das Unternehmen wirbt nun mit „Schamel Meerrettich Feinkost seit 1846“.

Das Unternehmen Schamel Meerrettich GmbH & Co. KG bewirbt seine Produkte mit "Das Original seit 1864". In den Produkten der Schamel Meerrettich GmbH & Co. KG sind viele neuzeitliche Inhaltsstoffe enthalten, die anno 1864 nicht existent waren. Mit der Angabe "Das Original seit 1864" auf den Produkten suggeriert Schamel den Verbrauchern, dass die Schamelerzeugnise inhaltlich dem Original von anno 1846 entsprechen, was ganz offensichtlich nicht der Fall ist.
Vebraucher vom 01.06.2011

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Die Werbung „Das Original seit 1846“ passt nicht, wenn der Sahne-Meerrettich Zutaten enthält, die im Jahr 1846 noch nicht im Einsatz waren. Bei der Werbung mit „das Original seit 1846“ sollte deutlich werden, worauf sich die Jahreszahl bezieht.

Darum geht’s:

Das Produkt „Schamel Sahne-Meerrettich“ wirbt auf der Frontseite direkt unter der Produktbezeichnung mit dem Aufdruck „Das Original seit 1846“.
Laut Zutatenliste enthält das Produkt Jodsalz und verschiedene Zusatzstoffe, darunter die Stabilisatoren Guarkernmehl und Xanthan, sowie modifizierte Stärke und natürliches Aroma, die es 1846 noch nicht gab.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale vermittelt die Aussage „Das Original seit 1846" unterhalb des Produktnamens, dass das Produkt weiterhin auf Grundlage der ursprünglichen Rezeptur aus dem Jahr 1846 hergestellt wird.
Nicht alle enthaltenen Zutaten standen jedoch im Jahr 1846 zur Verfügung. Xanthan ist ein natürliches Verdickungs- und Geliermittel und wird beispielsweise durch mikrobielle Synthese erzeugt und erst seit den 1960er Jahren großtechnisch hergestellt; Jodsalz ist erst seit 1989 für Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs zugelassen. So macht die Zusammensetzung des Produkts deutlich, dass sich die Aussage „Das Original seit 1846“ nicht auf die Rezeptur beziehen kann.

Fazit:

Um eine falsche Erwartung bei den Käufern zu vermeiden, sollte der Hersteller eindeutig angeben, worauf sich die Jahreszahl bezieht.

Stellungnahme der Schamel Meerrettich GmbH & Co. KG, Baiersdorf; 2011

Kurzfassung:

Der Hinweis "Das Original seit 1846" auf allen unseren Produktetiketten bezieht sich auf das Gründungsjahr von "Schamel Meerrettich" als älteste Meerrettichmarke der Welt – und nicht etwa auf die Zutaten; er befindet sich auch im Sichtfeld unserer Traditionsmarke und nicht im Kontext der Zutatenlisten. Selbstverständlich verwenden wir weder Meerrettichrohware noch andere Zutaten aus dem Jahr 1846.

Geändert

Ergebnis

Werbung, Schamel Sahne Meerrettich ab 2019

Der Hersteller hat der Verbraucherzentrale im Oktober 2019 mitgeteilt, dass die Etiketten inzwischen geändert sind. Der Anbieter hat die missverständliche Angabe „Das Original seit 1846“ entfernt. Das Unternehmen wirbt nun mit „Schamel Meerrettich Feinkost seit 1846“.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.