Das ärgert beim Einkauf:

Schneekoppe Leinöl Kräuter

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Kaum wahrnehmbar: Kein reines Leinöl, sondern Mischung aus Lein- und Rapsöl
getaeuscht

Das Leinöl Bio Spezial Kräuter weist durch den Produktnamen ausschließlich auf Leinöl und Kräuter als Zutaten hin. Verbraucher können sich getäuscht sehen, wenn der Inhalt tatsächlich aus einer Ölmischung aus Lein- und Rapsöl besteht. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Anbieter die Aufmachung des Etikettes auf der Schauseite ändern.

Ich bin leidenschaftliche Verwenderin von Leinöl und habe mich sehr über die neuen Artikel der Firma Schneekoppe gefreut. Das Leinöl Klassik besteht ja zu 100 % aus Leinöl (laut Etikett) und kostet € 2,19. Die neuen Varianten zum Beispiel „Kräuter“ kosten in gleicher Größe € 4,49! Doch wenn man den Inhalt laut Etikett prüft, stellt man fest, dass diese Varianten zu 50 % mit Rapsöl gestreckt wurden. Dies kann man beim besten Willen aufgrund des Frontetiketts NICHT erwarten!! Ich fühle mich hier über den Tisch gezogen!
Verbraucherin aus Forchheim vom 02.02.2016

Darum geht’s:

Auf dem Etikett wird in großer Schrift das Produkt als „Leinöl“ ausgelobt und in kleinerer Schrift auf Kräuter als Zusatz hingewiesen. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Aromatisiertes Pflanzenmischöl“. Die Zutatenliste führt 50 % Lein- und an zweiter Stelle Rapsöl und unter anderem natürliche Kräuteraromen auf.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Nach unserer Einschätzung müssen die Bezeichnung auf der Schauseite und die Abbildungen dem Inhalt entsprechen und dürfen keine falsche Erwartung wecken. Wird jedoch eine Hauptzutat, hier Rapsöl, auf der Schauseite unterschlagen und nur auf Leinöl hingewiesen, kann das Verbraucher in die Irre führen. In diesem Fall ist es besonders ärgerlich, da Verbrauchern Leinöl als hochpreisig und aufgrund seines hohen Gehalts an Omega-3-Fettsäuren als ernährungsphysiologisch wertvoll bekannt ist.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf dem Etikett der Schauseite nicht nur auf Leinöl hinweisen, sondern klarstellen, dass eine Mischung aus verschiedenen Pflanzenölen in der Flasche steckt.

Stellungnahme der SCHNEEKOPPE GmbH, Buchholz

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 11.08.2016 liegt keine Antwort vor.

Ergebnis

Der Anbieter hat das Etikett der Schauseite des Leinöl Bio Spezial Kräuter geändert und mitgeteilt, dass er das Öl in dieser geänderten Aufmachung ab Anfang August 2016 in den Handel gibt. Das Etikett wurde um einen im Vergleich zur Schriftgröße des Produktnamens „Leinöl“ sehr klein und hochkant geschriebenen Hinweis „besteht aus 50 % Leinöl und 50 % Rapsöl“ ergänzt. Durch die geringe Schriftgröße und die vertikale Schreibweise ist der Hinweis unserer Auffassung nach leicht zu übersehen und das Täuschungspotenzial nicht in ausreichendem Maße beseitigt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.