Das haben Gerichte entschieden:

Schwartau Pura

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Nach Gerichtsurteil: Statt mit „100 %* aus Früchten“ wirbt Schwartau neu mit „Zutaten zu 100 % aus Früchten*“.
Geändert per Gerichtsurteil

Beim ersten Blick auf den Fruchtaufstrich weckten mehrere Hinweise und die Abbildung bei potenziellen Käufern den Eindruck, dass es sich bei den pura-Aufstrichen um Fruchtaufstriche aus 100 Prozent einer Fruchtart handelt. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale wurde Verbrauchern nicht ausreichend klar, dass lediglich 52 Prozent der beworbenen Frucht im Glas stecken und der Rest andere Zutaten wie Zucker in Form von Fruchtsüße und Zusatzstoffe sind, die im Ursprung aus Früchten gewonnen wurden.

Die Schwartauer Werke haben im Herbst 2017 die Aufmachung der pura-Aufstriche geändert. Statt mit „100 %* aus Früchten“ wirbt Schwartau auf der Schauseite neu mit „Zutaten zu 100 % aus Früchten*“. Die Erklärung des Sternchenhinweises wurde in „* Mit Fruchtsüße aus Apfel- und Traubensaft" geändert. Ob die Zusammensetzung durch die neue Formulierung verständlicher ist, wird sich zeigen.

Auf der Verpackung steht groß "100%* aus Früchten". Das Produkt besteht jedoch nur zu einem Anteil von 52g/100g aus Aprikosen. Der Rest sind Fruchtsüße aus Apfelsaft und Fruchtsüße aus Traubensaft etc. Hier wird meines Erachtens bewusst die Darstellungsform anderer Fruchtaufstriche verwendet, die damit den tatsächlichen Fruchtanteil angeben (z.B. "75% Frucht"), um den Verbraucher vorzumachen, dass Produkt hätte einen Fruchtanteil von 100%. Da hilft auch das kleine Sternchen nicht, unter dem die Täuschung auf der Rückseite erklärt ist.
Verbraucher aus Oberhausen vom 30.04.2017

Der Produktname "pura 100 %* aus Früchten – Himbeere" suggeriert, dass Produkt sei zu 100 % aus Himbeeren und damit besonders hochwertig (= hochpreisig). Es besteht jedoch fast zur Hälfte aus Zucker, in diesem Fall aus Fruchtzucker aus Apfelsaft und Fruchtzucker aus Traubensaft. Fruchtzucker ist jedoch keineswegs besser oder gesünder als Rübenzucker oder Rohrzucker.
Verbraucher aus Wuppertal vom 19.04.2017

Auf dem Etikett steht PURA 100 %* aus Früchten und es sind nur Himbeeren abgebildet. Der Fruchtaufstrich besteht aber aus 52 g Himbeeren/100 g, 43 g Apfelsaft/100 g und 15 g Traubensaft/100 g. Das ist Irreführung!
Verbraucherin aus Wehretal vom 07.04.2017

"Alle Zutaten für Schwartau Pura stammen zu 100 % aus Früchten. Mit Fruchtsüße aus Apfel- und Traubensaft" – die gesamte Produktaufmachung suggeriert, dass es sich um einen besonders "reinen" Aufstrich handelt, dabei ist "Fruchtsüße aus Apfel- und Traubensaft" wahrscheinlich lediglich ein Euphemismus für ein Fructosesirupgemisch. Die Verklausulierung von Zuckerartennamen empfinde ich als bewusste Verbrauchertäuschung.
Verbraucherin aus Münster vom 31.03.2017

Ich suchte eine Himbeermarmelade mit möglichst hohem Fruchtanteil. Da stieß ich auf die "pura Himbeere" was für mich eine hohe Reinheit impliziert. Da man bei den Zutaten auf den prozentualen Fruchtanteil sucht, fiel mir sofort das groß geschriebene "100 %" auf. Das unterstrich meine Entscheidung. Zudem findet sich auf dem Label nur eine Himbeere – also keine anderen Früchte. In den Zutaten las ich zu Hause, dass der Fruchtanteil "52 g/100 g" ist – was aus meiner Sicht wieder eine Täuschung ist. Warum nicht "52 %"? Der Rest ist Süße aus Apfel, Traube, Aronia, Zitrone.
Verbraucher aus Berlin vom 31.08.2016

Erst beim zweiten Hinsehen (das viele Kunden bestimmt nicht vornehmen) habe ich im Kleingedruckten gesehen, dass mit den 100 % ausschließliche Fruchtherkunft ausgedrückt sein soll. Auf mich wirken die 100 % aber so, als sei z. B. 100 % Erdbeere im Produkt. Weswegen ich auch stutzig wurde und das Kleingedruckte las.
Verbraucherin aus Schwalmtal vom 29.08.2016

100 % aus Früchten steht auf der Vorderseite. Auf der Rückseite sind dann die Bestandteile aufgeführt. Auch wenn alle Bestandteile aus Früchten bestehen, halte ich den Aufdruck auf der Vorderseite für irreführend.
Verbraucher aus Glücksburg vom 02.08.2016

Der Name "pura 100 %* aus Früchten" neben der Fruchtabbildung suggeriert, dass das Produkt aus 100 % der abgebildeten Frucht ist. Tatsächlich ist der Gehalt 52 %. Der Rest ist auch Frucht, aber Fruchtsüße aus Apfelsaft.
Verbraucher aus Hamburg vom 01.05.2016

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Darum geht’s:

Auf der Vorderseite des Fruchtaufstrichs steht in großer Schrift „pura“ und daneben deutlich kleiner der Hinweis „100 %* aus Früchten“. Darunter ist die jeweilige Fruchtsorte genannt und abgebildet. Das Sternchen ist auf der Rückseite erklärt als „* Schwartau Pura – alle Zutaten für diesen Fruchtaufstrich stammen zu 100 % aus Früchten. Mit Fruchtsüße aus Apfel- und Traubensaft und ohne Zusatz von Farb-, Aroma- und Konservierungsstoffen“.
Tatsächlich stecken aber nur 52 Prozent der genannten Frucht, hier Erdbeeren im Glas. Als weitere Zutaten nennt Schwartau Fruchtsüße aus Apfel- und Traubensaft sowie Aroniasaftkonzentrat, Pektin und Zitronensaftkonzentrat.
Die Verbraucher erwarteten aufgrund der Produktaufmachung einen Fruchtaufstrich, der zu 100 Prozent aus einer Fruchtart, hier Erdbeere besteht.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gibt vor, dass Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher haben das Recht auf klare und verständliche Produktkennzeichnung.
Es ist üblich, dass auf Fruchtaufstrichen der Fruchtanteil auf der Schauseite steht, denn er ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal. Die Angabe „100 %* aus Früchten“ werden Konsumenten daher als Angabe des Fruchtanteils im Produkt verstehen. Dass fast die Hälfte des vermeintlich „reinen“ Erdbeer-Produkts aus Zucker in Form von Fruchtsüße besteht, ist unserer Meinung nach für Verbraucher nicht verständlich. Außerdem steckt mit Pektin ein Zusatzstoff im Aufstrich, der zwar aus Äpfeln isoliert wurde, mit der ursprünglichen Frucht aber nicht mehr viel gemein hat.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Aufmachung so wählen, dass Verbraucher klare Informationen über die Zusammensetzung erhalten.

Stellungnahme der Schwartau Werke GmbH & Co. KG, Bad Schwartau

Kurzfassung, verfasst nach abgeschlossenem Rechtsverfahren:

Wir haben uns, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, bereits für eine Überarbeitung der Verpackung entschieden. Auf dem Vorderseiten-Etikett ist nun der deutliche Hinweis „Zutaten zu 100 % aus Früchten*“ zu finden. Der Sternchenhinweis wird auf der Rückseite gut sichtbar erläutert: „Mit Fruchtsüße aus Apfel- und Traubensaft.“ Die Änderung ist in den nächsten Wochen in den Regalen zu finden.

Geändert per Gerichtsurteil

Ergebnis

Pura Fruchtaufstrich Beispielsorte Himbeere vor und nach der Änderung

Die Schwartauer Werke haben im Herbst 2017 die Aufmachung der pura-Aufstriche geändert. Statt mit „100 %* aus Früchten“ wirbt Schwartau auf der Schauseite neu mit „Zutaten zu 100 % aus Früchten*“. Die Erklärung des Sternchenhinweises wurde in „* Mit Fruchtsüße aus Apfel- und Traubensaft" geändert. Ob für Verbraucher die Zusammensetzung durch die neue Formulierung verständlicher ist, wird sich zeigen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.