Das ärgert beim Einkauf:

Schwermer Chocomio Marzipan

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Statt festes pures Marzipan enthält die Schokoladenhülle als Füllung eine Marzipancreme mit Amaretto
getaeuscht

Der Name des Produkts ist: Confiserie-Schokolade Marzipan. Die Verpackung hat als größte Schrift das Wort "Marzipan" sowie ein Foto mit einem angebrochenen Stück Schokolade mit einer eindeutigen Marzipanfüllung (helle Farbe, feste Konsistenz). Die Schokolade in der Verpackung enthält als Füllung eine dunkle alkoholische Flüssigkeit. Ich habe dann noch einmal das "Kleingedruckte" gelesen und dort steht: mit Marzipancreme-Füllung. Ich weiß nicht, was Marzipancreme ist, aber die Hauptgeschmacksrichtung der Flüssigkeit ist Amaretto. Der wird zwar auch aus Mandeln hergestellt, ist aber kein Marzipan. Ich fühle mich getäuscht, da ich gern Marzipan esse, aber keine alkoholischen Flüssigkeiten in Schokolade mag.
Verbraucherin aus Bremen vom 15.12.2016

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Zusammenfassung:

Die Aufmachung der Schauseite der Schachtel mit den dargestellten Zutaten und der Produktname widersprechen dem Zutatenverzeichnis und der Bezeichnung. Die Füllung besteht nicht aus purem, festem Marzipan, sondern aus einer flüssigen, dunklen Marzipan-Creme, die lediglich 5,7 % Mandeln und zusätzlich Amaretto enthält. Für eine klare Verbraucherinformation sollte der Anbieter realistische Abbildungen und Produktnamen wählen. Außerdem sollte ein Hinweis auf den Alkohol im Produkt deutlich auf der Verpackung erkennbar sein.

Darum geht’s:

Auf der Verpackung von „Schwermer Chocomio Marzipan“ ist vorne ein Block helles Marzipan mit mehreren Mandeln abgebildet. Zusätzlich ist im Bildvordergrund ein Stück Schokolade mit einer festen, hellen Füllung zu sehen. Die Bezeichnung des Produkts steht auf der Rückseite der Schachtel und lautet „Zartbitterschokolade…mit Marzipancreme-Füllung (25 %)“. Die Zutatenliste nennt unter anderem Mandeln mit einem Anteil von 5,7 % und Amaretto.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden.

Ein Warnhinweis ist für Alkohol nicht vorgeschrieben.

Nach den Leitsätzen für Ölsamen ist Marzipan eine Mischung aus Marzipanrohmasse und höchstens der gleichen Gewichtsmenge Zucker. Der Zucker kann teilweise durch Glycosesirup und/oder Sorbit ersetzt werden.
Marzipanrohmasse ist eine aus blanchierten geschälten Mandeln hergestellte Masse mit höchstens 17 % Feuchtigkeit. Der Anteil des zugesetzten Zuckers beträgt höchstens 35 % und der Mandelölgehalt mindestens 28 %, so dass die Rohmasse in der Regel mehr als zur Hälfte aus Mandeln besteht.
Eine Marzipancreme beschreiben die Leitsätze nicht.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Aufmachung widerspricht unserer Ansicht nach dem tatsächlichen Inhalt der Verpackung, der Bezeichnung und dem Zutatenverzeichnis. Verbraucher erwarten aufgrund des Produktnamens und der Abbildung, dass die Füllung der Schokolade ausschließlich festes Marzipan enthält. Ist der Unterschied zwischen Abbildung und Produkt so gravierend wie hier, können sich Kunden unserer Meinung nach getäuscht sehen.

Dass die Schokolade Alkohol enthält, ist außerdem erst beim Blick auf die Zutatenliste auf der Packungsrückseite erkennbar. Menschen, die auf Alkohol verzichten müssen oder möchten, sollten jedoch schnell erkennen können, ob ein Lebensmittel Alkohol enthält.

Fazit:

Um Verbrauchererwartungen nicht zu enttäuschen, sollten die Abbildungen und der Produktname dem Inhalt entsprechen.

Alkoholhaltige Lebensmittel sollten einen gut lesbaren und schnell auffindbaren Hinweis auf Alkohol tragen.

Stellungnahme der Schwermer-Dietrich Stiel GmbH, Bad Wörishofen

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 13.01.2017 liegt keine inhaltliche Antwort zum Sachverhalt der Verbraucherbeschwerde vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.