Seeberger Edel-Nuss-Mix, geröstet, gesalzen
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Bereits der Produktname enthält Hinweise auf die Verarbeitung der Nussmischung: geröstet und gesalzen. Der Verbraucher kann daher unserer Ansicht nach nicht erwarten, dass Rauchmandeln in der Tüte stecken und der Geschmack mit Hefeextrakt und Aroma beeinflusst wurde. Um enttäuschte Erwartungen und berechtigte Verärgerung zu vermeiden, sollte der Anbieter bereits auf der Schauseite die Rauchmandeln aufführen und auf die Aromatisierung hinweisen.
Beschwerde
Da Seeberger eigentlich hauptsächlich hochwertige Einzelfrüchte und Nüsse verkauft, denkt man, dass man auch mal einen Nussmix aus gerösteten und gesalzenen Nüssen kaufen kann, ohne Bedenken zu haben. Großer Fehler beim Einkauf nicht auf die Zutatenliste zu schauen! Statt wie erwartet Nüsse, Salz und vom Röstprozess Öl oder Fett stehen auf der Zutatenliste noch Hefeextrakt, Aroma (enthält Milcherzeugnisse), Raucharoma. Da frage ich mich WARUM!? Ich will doch nur geröstete Nüsse mit etwas Salz. Warum der ganze andere Schrott und warum von Seeberger.
Herr K. aus Unterschleißheim vom 22.07.2014
Darum geht’s:
Der Produktname preist eine Nussmischung an, die geröstet und gesalzen ist. Das Foto auf der Schauseite zeigt ein Schälchen Salz, Mandeln, Cashewkerne, Macadamianüsse und Erdnüsse. Die Zutatenliste nennt neben den Nusskernen, Öl und Salz außerdem Hefeextrakt, Aroma und Raucharoma.
Das ist geregelt:
Gemäß § 11 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt beispielsweise dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Angaben über Eigenschaften, insbesondere über Art, Beschaffenheit oder Zusammensetzung des Produkts verwendet werden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Wie bei jedem Lebensmittel sollte der tatsächliche Inhalt mit dem angepriesenen übereinstimmen. Insbesondere wenn der Produktname mit einer Beschreibung der Verarbeitung ergänzt ist, können Verbraucher davon ausgehen, dass genau diese Verarbeitung und eben keine weitere erfolgt ist. Es ist ein deutlicher Qualitätsunterschied, ob ein Lebensmittel lediglich geröstet und gesalzen oder mit der geschmacksverstärkend wirkenden Zutat Hefeextrakt und Aromen aufgepeppt ist.
Fazit:
Der Anbieter sollte die Bezeichnung des Produktes so wählen, dass Missverständnisse über die Zutaten ausgeschlossen sind.
Stellungnahme
Kurzfassung
Der Edel-Nuss-Mix geröstet, gesalzen enthält neben den ausschließlich geröstet und gesalzenen Zutaten zusätzlich auf der Rückseite der Verpackung eindeutig gekennzeichnete, gewürzte Rauchmandeln. Aufgrund dieser unmissverständlichen Kennzeichnung ist nach unserem Ermessen eine Irreführung oder Täuschung der Verbraucher nicht gegeben. Wir bedauern die gefühlte Täuschung unseres Verbrauchers sehr.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.