Seeberger Nusskernmischung ohne Rosinen
Zusammenfassung
Die Werbehinweise „Reich an ungesättigten Fettsäuren“ und „Reich an Vitamin E“ auf der Nusskernmischung ohne Rosinen von Seeberger erwecken den Eindruck, als sei speziell diese Mischung im Vergleich zu Nussmischungen ohne diese Werbung besonders wertvoll hinsichtlich ihrer Nährstoffzusammensetzung. Doch bis auf einzelne Ausnahmen sind alle Nüsse von Natur aus reich an ungesättigten Fettsäuren und reich an Vitamin E. Daher dürften alle handelsüblichen Nussmischungen die Voraussetzungen für die Angaben vermutlich immer erfüllen. Die Anbieterfirma sollte aus diesem Grund auf die Werbung verzichten.
Beschwerde
Das Produkt wird auf der Vorderseite mit „Reich an Vitamin E“ und „Reich an ungesättigten Fettsäuren“ beworben. Da es sich um eine Nusskernmischung handelt, ist das Produkt von Natur aus reich an Vitamin E und ungesättigten Fettsäuren, was auch auf die Nusskernmischungen anderer Hersteller zutrifft. Gemäß LIMV handelt es sich demnach um ein Werben mit Selbstverständlichkeiten und somit um eine Irreführung. Zumindest der Hinweis „"Von Natur aus“ wäre hier also notwendig, um den Verbraucher nicht zu täuschen.
Verbraucherin aus Dresden vom 02.07.2022
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Fast alle Nussarten sind natürlicherweise reich an ungesättigten Fettsäuren und reich an Vitamin E. Es sind keine speziellen Eigenschaften der Nusskernmischung von Seeberger. Die Firma sollte daher auf die Werbung „Reich an ungesättigten Fettsäuren“ und „Reich an Vitamin E“ verzichten.
Darum geht’s:
Die Schauseite der „Nusskernmischung ohne Rosinen“ zeigt Walnüsse, blanchierte Mandeln Haselnüsse und Cashewkerne in etwa gleichen Anteilen. Zusätzlich springen die Hinweise „Reich an ungesättigten Fettsäuren“ und „Reich an Vitamin E“ ins Auge. Die Zutatenliste nennt als Zutaten eine Nusskernmischung in veränderlichen Gewichtsanteilen (Haselnusskerne, blanchierte Mandeln, Cashewkerne) und Walnusskerne (10 %).
Die Nährwerttabelle gibt für ungesättigte Fettsäuren als Menge 49 Gramm je 100 Gramm und 15 Gramm pro Portion à 30 Gramm sowie für Vitamin E 15 Milligramm je 100 Gramm und 4,5 Milligramm pro Portion à 30 Gramm an.
Das ist geregelt:
Die Angabe ein Lebensmittel habe einen hohen Gehalt an ungesättigten Fettsäuren, sowie vergleichbare Angaben sind nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO) nur zulässig, wenn mindestens 70 Prozent der Fettsäuren im Produkt aus ungesättigten Fettsäuren stammen und die ungesättigten Fettsäuren über 20 Prozent der Energie des Produktes liefern.
Damit ein Produkt mit einem hohen Vitamin-E-Gehalt beworben werden kann, muss es mindestens 3,6 Milligramm Vitamin E enthalten.
Nach der LMIV ist die Werbung mit Selbstverständlichkeiten verboten: Es dürfen keine Merkmale hervorgehoben werden, wenn alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Merkmale aufweisen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Das Produkt erfüllt die Voraussetzungen für den verwendeten Claim „reich an ungesättigten Fettsäuren“.
Die meisten in Nussmischungen üblichen Nüsse enthalten mindestens 70 Prozent, häufig sogar über 80 Prozent ungesättigte Fettsäuren. So dürfte unserer Ansicht nach jeder auf dem Markt befindliche Nusskernmix die Voraussetzungen für den Claim „hoher Gehalt an ungesättigten Fettsäuren“ erfüllen. Demnach handelt es sich um eine „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“.
Das Produkt erfüllt mit 15 Milligramm Vitamin E pro 100 Gramm ebenfalls die Voraussetzung für die Werbung mit „reich an Vitamin E.
Es gibt einige Nussarten, die weniger als die für den Claim vorgeschriebenen 3,6 Milligramm Vitamin E in 100 Gramm enthalten. Dies sind Cashewnüsse, Macadamianüsse und Pekannüsse. Mandeln und Haselnüsse liegen dagegen beispielsweise mit über 26 Milligramm Vitamin E pro 100 Gramm ein Vielfaches darüber.
Cashewnüsse sind oftmals als wesentlicher Anteil in Nusskernmischungen vorhanden. Wir haben aber an einer Reihe von Produkten am Markt berechnet, dass die anderen enthaltenen Nussarten den geringen Vitamin E-Gehalt von Cashewnüssen ausgleichen und insgesamt sogar deutlich über dem Mindestanteil liegen. Wir gehen daher davon aus, dass alle handelsüblichen Nussmischungen die Voraussetzungen für die Werbung mit der Angabe „reich an Vitamin E“ erfüllen. Somit liegt auch hier eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten vor.
Fazit:
Die Firma Seeberger sollte auf die Werbung mit „Reich an ungesättigten Fettsäuren“ und „Reich an Vitamin E“ verzichten.
Stellungnahme der Seeberger GmbH, Ulm
Kurzfassung:
Das Produkt ist reich an Vitamin E und ungesättigten Fettsäuren. Dies ist auch keine Selbstverständlichkeit, da es andere Nusskernmischungen mit weniger Vitamin E und ungesättigten Fettsäuren gibt. Außerdem dienen diese Hinweise der leicht zugänglichen und transparenten Verbraucherinformation. Der in der Nährwerttabelle angegebene Gehalt an ungesättigten Fettsäuren ist ein korrekt ermittelter Durchschnittswert.