Das ärgert beim Einkauf:

Seitenbacher Bergsteiger-Müsli

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Schlagworte „Superfood“ und „regional“ passen nicht zu Zutaten wie Erdnusskernen, Mandeln und Sesam.
getaeuscht

Die Schlagworte „regional“ und „Superfood“ springen auf der Schauseite ins Auge. Eine Zuordnung, welche Zutaten regionaler Herkunft oder ein „Superfood“ sein sollen, fehlt hingegen auf der Verpackung. In der Zutatenliste stehen nur Zutaten, die bereits seit vielen Jahren für Müsli üblich sind. Und es sind Zutaten dabei, die nicht aus regionalem Anbau stammen können.

Die Firma Seitenbacher sollte daher nur besondere Eigenschaften für ihr Produkt auf der Verpackung ausloben, wenn gleichzeitig klar wird, wie das Müsli sie erfüllt.

Ich staune über Seitenbacher Bergsteigermüsli – regionale Rosinen, Mandeln, Nüsse und Sesam kenne ich nicht. Und wer ist hier das Superfood? Zudem fällt auf, dass ich hier keine Produktbeschreibung über den Zutaten wie bei anderen Müslis finde. Andere sagen mit immer deutlich genauer, wie ich mir das Produkt vorstellen kann.
Verbraucherin aus Untertal vom 30.09.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Die Schlagworte „regional“ und „Superfood“ springen auf der Schauseite ins Auge. Eine Zuordnung, welche Zutaten regionaler Herkunft oder ein „Superfood“ sein sollen, fehlt hingegen auf der Verpackung. In der Zutatenliste stehen nur Zutaten, die bereits seit vielen Jahren für Müsli üblich sind. Und es sind Zutaten dabei, die nicht aus regionalem Anbau stammen können.

Darum geht’s:

Neben dem Produktnamen, dem Hinweis „auf Dinkelbasis“ springt ein Aufkleber mit den Schlagworten „natürlich“, „Superfood“ und „regional“ ins Auge. Laut Zutatenliste besteht das Produkt aus Vollkorn-Dinkelflocken, Rosinen und weiteren Trockenfrüchten, Erdnusskernen, verschiedenen Nüssen, Ölsamen und Weizenkeimen. Einen klaren Hinweis, welche Zutaten Superfoods oder aus regionaler Herkunft sein sollen, gibt es auf der Verpackung nicht.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, unter anderem über die Eigenschaften, die Zusammensetzung und die Herkunft. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Regionale Lebensmittel und so genannte Superfoods liegen im Trend. Immer mehr Verbraucher möchten durch kurze Transportwege für Lebensmittel aus der Region die Umwelt und das Klima zu schonen. Als „Superfoods“ bezeichnete Lebensmittel sollen durch hohe Nährstoffgehalte einen Beitrag zur Gesundheit leisten.

Mit diesen Schlagworten zu werben, ist unserer Ansicht nach verkaufsfördernd. Verbraucher haben somit ein Anrecht darauf, zu erfahren, welche Zutaten aus der Region stammen und welche Zutaten der Hersteller aus welchen Gründen als Superfood ansieht. Das ist hier nicht der Fall. Ganz im Gegenteil tauchen nur altbekannte Lebensmittel bei den Zutaten auf. Weder Mandeln, Erdnüsse noch Sesam können aus der Region stammen, da sich die klimatischen Bedingungen nicht für den Anbau eignen.

Fazit:

Die Firma Seitenbacher sollte daher nur mit trendigen Eigenschaften für das Müsli werben, wenn die Verpackung gleichzeitig deutlich macht, wie das Produkt sie erfüllt.

Stellungnahme der Seitenbacher Naturkost GmbH & Co. KG, Buchen

Kurzfassung:

Der natürlich und unbehandelt angebaute Dinkel wird uns von Landwirten aus unserer Region, dem Odenwald, geliefert und bildet mit 44 % die Hauptzutat des Produktes. Aufgrund von Ursprung und Nährstoffzusammensetzung ist Dinkel ein natürliches und regionales Superfood und zusammen mit den weiteren heimischen Zutaten ist deshalb auch das Müsli ein regionales Superfood.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.