Das ärgert beim Einkauf:

Sicilia Style Italiamo Orangenblütenhonig

Die Aufmachung lässt eine italienische Herkunft vermuten, doch ein Teil des Honigs stammt aus Nicht-EU-Ländern.
getaeuscht

Die Aufmachung lässt eine italienische Herkunft vermuten, doch der Honig stammt aus „EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“. Der Anbieter sollte nicht mit einer italienischen Herkunft werben, wenn der Honig nicht aus Italien stammt.

Auf dem Etikett ist eine italienische Flagge und steht „Sicilia Style“ und „Italiamo“. Ich bin davon ausgegangen, dass es sich um sizilianischen Orangenblütenhonig handelt. Dabei ist es eine Mischung aus EU- und nicht-EU-Ländern.
Verbraucherin aus Berlin vom 06.10.2021
 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Dass der Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern stammt, ist überraschend und passt nicht zur italienisch anmutenden Aufmachung. Der Anbieter sollte nicht mit einer italienischen Herkunft werben, wenn der Honig nicht aus Italien stammt.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite ist außer dem Namen Orangenblütenhonig ausschließlich der Markenname „Sicilia Style Italiamo“ sowie ein Stück italienischer Flagge zu sehen. Auf der Rückseite ist als Herkunftshinweis „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“ aufgedruckt.   

Das ist geregelt:

Laut Honigverordnung muss bei Honig das Ursprungsland oder die Ursprungsländer, in dem das Produkt erzeugt wurde, angegeben werden. Bei mehr als einem Ursprungsland sind – je nach Herkunft – die Angaben 

  • Mischung von Honig aus EU-Ländern
  • Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern oder
  • Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern zulässig. 

Informationen über Lebensmittel dürfen zudem nicht täuschen, beispielsweise über die Herkunft. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Markenname „Sicilia Style Italiamo“ sowie das Stück italienischer Flagge lassen vermuten, dass der Honig aus Italien kommt. Der Herkunftshinweis „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“ steht dazu im Widerspruch und passt nicht zur Aufmachung des Honigs.

Fazit:

Der Anbieter sollte nicht mit einer italienischen Herkunft werben, wenn der Honig nicht aus Italien stammt.

Stellungnahme der Göbber GmbH, Eystrup

Kurzfassung:

Das beanstandete Produkt ist klar und eindeutig sowie nach aktuellen rechtlichen Vorgaben korrekt gekennzeichnet, daher sehen wir die Beanstandung als nicht gerechtfertigt an.