Speiseangebote auf lieferando.de, ehemals lieferheld.de
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Das Online-Angebot über den Lieferservice bot abweichende Informationen zu kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffen gegenüber der Speisekarte desselben Restaurants vor Ort für eine ausgewählte Pizza.
Auf lieferando.de können sich Verbraucher:innen inzwischen unter „Produktinformation“ jeweils bei den einzelnen Speisen über Allergene und Zusatzstoffe informieren.
Beschwerde
Ich habe viele Unverträglichkeiten gegen Zusatzstoffe z.B.: Konservierungsstoffe, Farbstoffe, Geschmacksverstärker, Antioxidationsmittel, usw... Am Samstag habe ich ein Pizza 'Chicken Supreme' von Pizza Hut durch Lieferheld bestellt. [Anm. der Redaktion: Die Marke Lieferheld wurde auf Lieferando umgestellt.]. Auf der Seite sind die folgenden Allergene für das Chicken Supreme gelistet: A1 Weizen, G Milch und I Sellerie. Keine Zusatzstoffe sind gelistet. […]
Deswegen bin ich zu Pizza Hut heute gegangen und haben auf die Menükarte dort geschaut. Das sieht total anders aus. Dort sind die folgende Zusatzstoffe und Allergene gelistet: 1 Konservierungsstoff, 3 Antioxidationsmittel, 6 mit Phosphat, 9 mit Geschmacksverstärker, d1 Weizen, g7 Milch, i Sellerie. Drei Sachen davon (1, 3, 9) kann ich nicht vertragen. Das hat mich darin bestätigt, dass ich wegen dieser Pizza die Beschwerden habe. Ich möchte eine Entschuldigung und Kompensation für diese unangenehme Situation, aber am wichtigsten möchte ich sehr, dass Pizza Hut die richtigen Informationen bei allen Lieferdiensten hat, damit keine anderen die gleiche Erfahrung wie ich erleben.
Verbraucherin aus Stuttgart vom 02.03.2019
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website
Der Lieferservice bietet über seinen Bestellservice Speisen an, die in den von Kunden ausgewählten Restaurants zubereitet werden. Wählen Kunden auf der Website Pizza Hut Stuttgart aus, stehen bei den jeweiligen Gerichten hochgestellte kleine Buchstaben und Ziffern. Deren Auflösung als Allergene und Zusatzstoffe befindet sich auf der Website unterhalb des Gesamtproduktangebots von Pizza Hut. Die Pan Pizzen enthalten danach ausschließlich allergene Zutaten. Mögliche Zusatzstoffe werden nicht aufgeführt. Verbraucher können aufgrund der Kennzeichnung davon ausgehen, dass die so deklarierten Speisen tatsächlich keine kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffe enthalten. Dagegen weist die Speisekarte des Restaurants vor Ort unter anderem Konservierungsstoffe für die ausgewählte Pizza aus.
Darum geht’s:
Auf der Website des Lieferdienstes können Kunden unter anderem Speisen des Restaurants Pizza Hut in Stuttgart auswählen. Beim Produktangebot „Pan Pizza Chicken Supreme“ stehen die Angaben „A1, G, I“. Unterhalb des Produktangebots befinden sich „Infos zu Inhaltsstoffen, Allergenen und Zusatzstoffen“. Danach enthält die ausgewählte Pizza die Allergene Weizen, Milch und Sellerie, jedoch keine Zusatzstoffe.
Die Speisekarte des Lokals vor Ort kennzeichnet außer den drei allergenen Zutaten auch vier Zusatzstoffe darunter Konservierungsstoffe und Phosphat.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielweise über die Zusammensetzung. Dies ist ein wesentlicher Grundsatz der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Verantwortlich für die Information über ein Lebensmittel ist nach der LMIV grundsätzlich der Lebensmittelunternehmer unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird. Diese Informationspflicht gilt auch für Angaben im Internet.
Lebensmittelunternehmer ist nach der Lebensmittel-Basis-Verordnung, wer eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführt.
Nach der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung sind bestimmte Zusatzstoffe in Lebensmitteln bei der Abgabe an Verbraucher zu kennzeichnen. Dies gilt beispielsweise bei
- loser Abgabe von Lebensmitteln auf einem Schild
- Angebotslisten für Lebensmittel im Versandhandel
- Speise- und Getränkekarten in Gaststätten.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen bei Lebensmitteln kennen Verbraucher:innen aus den Speisekarten der Gastronomie. Verbraucher können daher erwarten, dass sie bei „Online-Speisekarten“ eines Lieferservice dieselben Informationen erhalten. Sind wie in diesem Fall auf der Website ausschließlich Allergene gekennzeichnet, können sie annehmen, dass keine kenntlich zu machenden Zusatzstoffe nicht enthalten sind.
Der Lieferdienst und Betreiber der Website ist aus Sicht der Verbraucherzentrale für die entsprechende Kennzeichnung der Lebensmittel verantwortlich, auch wenn er selbst nicht Hersteller des Lebensmittels ist.
Fazit:
Der Online-Lieferservice sollte seine Kunden bei Auswahl der Speisen auch über vorhandene Zusatzstoffe informieren.
Stellungnahme der yd. yourdelivery GmbH, Berlin
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 19.10.2020 liegt bisher keine Antwort vor.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die yd. yourdelivery GmbH – die Betreiberin der Online-Plattform lieferando.de – am 10.09.2019 wegen Verstoßes gegen die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung abgemahnt. Yd. Yourdelivery hat keine Unterlassungserklärung abgegeben, so dass der vzbv Klage erhoben hat. Das Landgericht Berlin hat der Klage am 27.08.2020 stattgegeben. Das Urteil ist rechtskräftig.
Ergebnis
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