Spreewälder Gurken Limonade: Anbieter sichert Änderung zu
Zusammenfassung
Produktname und Online-Werbung erweckten den Eindruck, in dem Getränk würden echte Gurken aus dem Spreewald stecken. Doch das ist nicht der Fall: Die Limonade enthält Aroma statt Gurken.
Der Anbieter hat das Angebot auf der Website entfernt und zugesichert, das Produkt nicht mehr als Spreewälder Gurkenlimo zu bezeichnen, wenn das Produkt keine Gurke enthält.
Nach einer Abmahnung wird das Produkt mit der kritisierten Aufmachung derzeit abverkauft. Fotos einer geänderten Produktaufmachung liegen Lebensmittelklarheit bisher nicht vor.
Beschwerde
Die Gurkenlimonade enthält keine Gurke.
Verbraucher aus Berlin vom 18.10.2022
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Produktname und Online-Werbung passen nicht zu einem Getränk, das nur Aroma und keine Gurken enthält. Der Anbieter sollte den Produktnamen ändern und nicht mit Gurken als Grundlage werben, wenn das Produkt keine Gurken enthält und lediglich aromatisiert ist.
Darum geht’s:
Auf der Vorderseite der Flasche ist prominent der Produktname „Spreewälder Gurken Limonade“ aufgedruckt. Auf ihrer Webseite wirbt die Brauerei mit den Hinweisen „Aus dem besten Gemüse des Spreewalds“ sowie „Die Gurken sind die Grundlage dieser Limonade“ und „Gurkenwasser leicht abgerundet mit Zitrone“ Das Zutatenverzeichnis auf der Rückseite zeigt, dass das Getränk hauptsächlich aus Wasser und Zucker besteht und daneben nur Zitronensäure, Kohlensäure und natürliches Aroma enthält. Gurkenbestandteile sind nicht enthalten.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Produktname und insbesondere die Werbung auf der Homepage der Brauerei erwecken den Eindruck, das Produkt enthalte Gurkenbestandteile. Doch das ist nicht der Fall. Speziell Spreewälder Gurken sind als geschützte geografische Angabe überregional bekannt. Damit zu werben, obwohl keine Gurken im Getränk stecken, erscheint besonders dreist. Insgesamt passen Produktname und Online-Werbung nicht zu einem Getränk, das nur Aroma und keine Gurken enthält.
Fazit:
Der Anbieter sollte den Produktnamen ändern und nicht mit Gurken als Grundlage werben, wenn das Produkt keine Gurken enthält und lediglich aromatisiert ist.
Stellungnahme der Brauerei Fürstlich Drehna GmbH, Luckau
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 24.04.2023 liegt bisher keine Ant-wort vor.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Anbieter am 02.02.2023 wegen irreführender Werbung und Produktaufmachung abgemahnt. Die Brauerei Fürstlich Drehna GmbH hat am 23.03.2023 die Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, das Produkt nicht länger in der kritisierten Aufmachung zu vertreiben.
Ergebnis
Der Anbieter hat das Produktangebot auf der Homepage entfernt. Es wurde eine Abverkaufsfrist der Produkte mit Mindesthaltbarkeitsdatum bis einschließlich 30.09.2023 vereinbart.
Fotos einer geänderten Produktaufmachung liegen Lebensmittelklarheit bisher nicht vor.