Das ärgert beim Einkauf:

Stock’s Genuss Welt Hummersuppe

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Statt Hummerfleisch nur Fond ausgekochter Hummerkarkassen
getaeuscht

Enttäuschte Erwartungen sind bei einer als „Hummersuppe“ bezeichneten Suppe aus unserer Sicht naheliegend, wenn die Suppe keinerlei Hummerfleisch enthält. Entweder sollte in der Suppe tatsächlich eine relevante Menge Hummerfleisch als Einlage stecken oder bereits auf der Schauseite deutlich werden, dass sie nur einen Hummerfond enthält. Sämtliche Pflichtangaben, wozu auch das Mindesthaltbarkeitsdatum gehört, müssen an einer gut sichtbaren Stelle angebracht und gut lesbar sein. Da die Suppe vier verschiedene alkoholische Getränke enthält, sollte ein Warnhinweis auf den enthaltenen Alkohol auf der Schauseite stehen.

Ich habe die Suppe als Hummersuppe gekauft, sie enthält aber keinen Hummer, sondern nur einen Fond der aus den Hummerschalen gekocht wurde. Also ein Abfallprodukt, das zudem auch noch vier verschiedene Schnäpse enthält und auch so schmeckt. Weiterhin hat mich das nicht lesbare Datum, das den Verfall angibt, geärgert. Es ist so blass und in der Krümmung des Glases, dass ich es auch mit Lupe nicht lesen konnte. Ich habe die Suppe vorsichtig probiert und zum Glück ist nichts passiert. Aber es konnte ja auch nicht viel passieren, da kein Hummer drin war.
Verbraucherin aus Hamburg vom 19.04.2016

Darum geht’s:

Der Produktname und die Bezeichnung lauten Hummersuppe. Auf der Schauseite des Glases sind zudem zwei stilisierte Hummer abgebildet. Der rosafarbene Inhalt ist undurchsichtig. Die Zutatenliste nennt neben Hummerfond (Trinkwasser, Hummerkarkassen, Zwiebel, Fenchel Karotten, Sellerie, Tomaten) unter anderem Portwein, Weißwein, Vermouth und Weinbrand. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist nicht lesbar auf der Krümmung des Glases platziert.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), Artikel 7, dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

Artikel 13 regelt die Darstellungsform der verpflichtenden Angaben. Demnach sind die Angaben an gut sichtbarer Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft anzubringen. Bezogen auf das kleine x muss die Schriftgröße mindestens 1,2 mm betragen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Eine Hummersuppe sollte ohne einen angemessenen Anteil an Hummerfleisch nicht Hummersuppe heißen. Verbraucher richten sich beim Lebensmitteleinkauf auch nach dem Produktnamen. Dabei werden sie diejenigen Zutaten mit dem Produktnamen verbinden, die sie auch von der Zubereitung im Haushalt und dem Verzehr in der Gastronomie kennen. Die Zugabe von Hummerfleisch dürfte unserer Meinung nach bei Hummersuppe üblich sein.

Der Verbraucher muss nicht wissen, wie lange sich eine Hummersuppe hält, zumal das Herstellungsverfahren unbekannt ist. Dass Mindesthaltbarkeitsdatum ist daher aus Gründen des Verbraucherschutzes als gut lesbare Pflichtangabe vom Gesetzgeber vorgesehen. Eine Suppe ist ein Lebensmittel, das in der Regel alle Menschen verzehren können. Außerhalb der Gastronomie enthalten Suppen eher selten alkoholische Getränke als Zutat.

Fazit:

Der Anbieter sollte entweder der Rezeptur Hummerfleisch zufügen oder den Produktnamen an die Zusammensetzung anpassen. Alle Pflichtangaben müssen vollständig sein und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Für Kindern oder andere Menschen, die Alkohol meiden wollen oder müssen, sollte der Hersteller nach Ansicht der Verbraucherzentrale bereits auf der Schauseite einen Warnhinweis wie „enthält Alkohol“ anbringen.

Stellungnahme der Stock’s Produktions- und Vertriebs-GmbH, Hamburg

Als erstes möchte ich darauf hinweisen, dass es sich um den Testmarkt Edeka Bannat handelt, es wird nirgends auf Hummereinlage hingewiesen. Da es sich um einen durchsichtigen Becher handelt, ist von außen zu sehen, dass keine Einlage enthalten ist. Außerdem sind alle Zutaten auf dem Etikett zu sehen. Zum Alkohol: Bei 100 °C verkocht er, es sind dann nur noch Aromen enthalten, siehe Gosch und Feinkost Käfer.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.