So haben Hersteller reagiert:

Sweetline Streusüße mit Stevia

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: 99 %-Anteil Zuckeralkohol Erythrit in der Streusüße lässt auch der neue Produktname „Streusüße mit Stevia“ nicht unbedingt erwarten
Geändert

Bei dieser Streusüße erwarten Verbraucher aufgrund des großen Schriftzuges Stevia und der bildlichen Darstellung von Steviablättern, dass das Produkt zum Großteil aus den süßen Stoffen der Steviapflanze besteht. Aus unserer Sicht fühlen sich Verbraucher zu Recht getäuscht, wenn sie erst im Kleingedruckten lesen, dass das Produkt zu 99 % aus Erythrit besteht und dadurch rein rechnerisch nur 1 % Stevioglycoside enthält. Falsche Erwartungen von Verbrauchern sind nur zu vermeiden, wenn der tatsächliche Gehalt der Steviolglycoside bereits auf der Schauseite deutlich aufgeführt ist.

Ich sehe die gleiche Täuschung wie bei Nevella Tafelsüße (wie von Ihnen beschrieben), allerdings sind es hier sogar nur 1 % Steviolglycoside, was seitlich auf der Packung erwähnt wird. Vorne drauf sind grüne Blätter abgebildet mit der Inschrift: "mit Steviolglycosiden aus der Stevia-Pflanze".

Frau L. aus Wöllstein vom 01.10.2013

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung

Darum geht’s:

Die Tafelsüße zum Streuen wirbt auf der Vorderseite stark hervorgehoben mit „Stevia“ im Produktnamen. Im Vergleich zum Produktnamen in sehr kleiner Schrift steht in einem grünen Blatt als weitere Erklärung zum Inhalt „mit Steviolglycosiden aus der Stevia-Pflanze“. Erst auf einem Seitenetikett wird aus der Zutatenliste deutlich: Das Produkt besteht zu 99 % aus dem Zuckeraustauschstoff Erythrit und zu 1 % aus Steviolglykosiden. Auf der Rückseite kann der Verbraucher näheres zu den Eigenschaften von Steviolglycosiden und Erythrit erfahren.
Auf der Vorderseite erhält der Verbraucher keinen Hinweis darauf, dass die Steviolglycoside nur einen Anteil von 1 % des Produktes ausmachen.

Das ist geregelt:

Nach § 11 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist es verboten ist, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach insbesondere dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Aufmachungen oder Darstellungen über die Art, Beschaffenheit oder Zusammensetzung verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die süß schmeckenden Glycoside der Stevia-Pflanze sind seit Ende 2011 als Süßstoff zugelassen ist und Lebensmittel mit dem Süßstoff-Zusatz erst seit 2012 im Handel. Bislang haben Verbraucher noch geringe Erfahrungen mit diesem Süßstoff und damit hergestellten Produkten. Nach unserer Auffassung rechnen sie daher bei einer derartigen Aufmachung der Verpackung nicht damit, dass statt Stevia der Zuckeralkohol Erythrit in sehr großen Mengen enthalten ist. Zwar werden auf der Rückseite die Zutaten der Streusüße erläutert, aber viele Verbraucher richten sich aufgrund der Einkaufssituation üblicherweise danach, wie das Produkt auf der Schauseite beworben und beschrieben ist.

Fazit:

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sollte der Anteil von 1 % der süßenden Steviolglycoside auf der Vorderseite deutlich genannt sein.

Stellungnahme der Dirk Rossmann GmbH, Burgwedel

Kurzfassung:

Der Produktname und die Produktaufmachung resultieren aus dem wertgebenden Bestandteil Stevioglycoside. Der Anteil an Erythrit dient der Vergrößerung des Volumens zur komfortablen Dosierung (zum Backen oder zum Streuen) und der Geschmacksoptimierung. Um einer eventuellen Verbrauchertäuschung hinsichtlich Namensgebung entgegenzuwirken wird das Produkt künftig in „Streusüße mit Stevia“ umbenannt.

Ergebnis

Der Anbieter hat den Produktnamen in „Streusüße mit Stevia“ geändert und die neue Verpackung im Handel für März 2014 angekündigt.
Der neue Name weist nun darauf hin, dass die Streusüße neben Steviolglycosiden noch aus etwas anderem besteht, aber er lässt die Mengenverhältnisse von 99 % Erythrit zu 1 % Steviolglycosiden im Dunkeln. Für eine wirklich transparente Verbraucherinformation, was in der Packung steckt, sollte der Anbieter bereits auf der Schauseite die beiden Inhaltsstoffe und Mengenverhältnisse deutlich machen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.