Teekanne fresh Echter Früchtetee
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Der Anbieter wirbt auf der Schauseite des Teegetränks mit „0 % Kalorien (*RM)“. Verbraucher könnten daher ein Getränk ohne Kalorien erwarten. Im Widerspruch dazu gibt die Nährwerttabelle einen Brennwert von zwei Kalorien pro 100 Milliliter Getränk an. Erst auf der Rückseite erfahren Verbraucher im Kleingedruckten: „Die Angabe 0 % bezieht sich auf den Tagesbedarf“. Dies ist für Verbraucher schwer nachvollziehbar. Der Hersteller sollte daher auf die Angabe „0 % Kalorien (*RM)“ verzichten.
Beschwerde
Ich habe vor ein paar Wochen im Teekanne Online-Shop das "FRESH Probierset" (bestehend aus 3 Sorten) gekauft. Teekanne bewirbt dieses Produkt mit der Aufschrift „0% Zucker 0% Kalorien und OHNE SüßungsMITTEL“. Ich habe mich so sehr auf einen leckeren Schluck ungesüßten Tee gefreut. Aber Deckel auf, probiert und siehe da: STEVIA Geschmack und doch 3 kcal pro 100 ml. TEEKANNE entgegnete mir schlichtweg, dass Zitat "[es sich] hierbei nicht um den Süßstoff Stevioglycoside, sondern um Steviablätter [handelt]. Ein 100% natürlicher und pflanzlicher Rohstoff, welchen [Teekanne] zum Süßen unserer Tees verwende[t]." Das mag auch rechtens sein, allerdings fühle ich mich durch die Aufschrift auf den Flaschen mehr als getäuscht. Wenn ich ungesüßten Tee möchte, erwarte ich auch keinen süßen Geschmack - egal ob mit oder ohne Kalorien.
Verbraucherin aus Bottrop vom 03.03.2020
Die Beschwerde ist über die Angabe: Vorn auf der Teeflasche sind fett 0 % Kalorien angegeben und hinten auf der Teeflasche kleingedruckt 8 kJ/2 kcal in 100 ml enthalten. Allerdings stelle ich fest, dass ein Vermerk RM auf Tagesmenge steht, das ist genauso irreführend. Bei einer Flasche sind es schon 10 Kalorien.
Verbraucher aus Ratzeburg vom 22.09.2019
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Darum geht’s:
Der Anbieter bewirbt das Teegetränk „fresh Echter Früchtetee“ auf der Schauseite mit „0 % Zucker, 0 % Kalorien (*RM), 100 % natürlich“. Laut Nährwerttabelle auf der Flaschenseite enthalten 100 Milliliter Getränk 8 kJ / 2 kcal. Über der Nährwerttabelle steht der Hinweis „Die Angabe 0 % bezieht sich auf den Tagesbedarf (siehe % RM)“. Unter der Nährwerttabelle ist als weitere Erklärung der Satz *Referenzmenge (RM) für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8.400 kJ/2.000 kcal)“ aufgedruckt.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel müssen zutreffend, klar und für die Verbraucher leicht verständlich sein. Außerdem dürfen sie nicht täuschen. Das sind wesentliche Grundsätze der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Weiterhin müssen Brennwert und Nährwerte in Tabellenform auf der Verpackung erscheinen und sich auf 100 Gramm oder 100 Milliliter des Lebensmittels beziehen.
Nach der Health Claims-Verordnung (HCVO) ist die nährwertbezogene Angabe, ein Lebensmittel sei energiefrei, sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als vier Kilokalorien (17 kJ) pro 100 Milliliter enthält.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Angabe „0 % Kalorien“ auf der Schauseite fällt ins Auge. Sie ist unüblich – Kalorien werden im Normalfall als Zahl, nicht in Prozent angegeben – und legt nahe, das Getränk enthalte keine Kalorien. Es enthält jedoch zwei Kilokalorien pro 100 Milliliter. Dadurch entsteht für Verbraucher ein Widerspruch. Wenn sie die erläuternden Hinweise auf der Flaschenseite finden, erfahren sie, dass sich die Angabe „0 %“ auf die Referenzmenge eines durchschnittlichen Erwachsenen beziehen soll. Dadurch ergeben sich gerundet null Prozent: 2 von 2000 Kalorien entsprechen 0,1 Prozent. Diese Kennzeichnung ist unserer Auffassung nach zu kompliziert und missverständlich.
Zusätzlich ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass der Anbieter den Begriff „Tagesbedarf“ anstelle des vorgeschriebenen Begriffs „Referenzmenge“ verwendet.
Fazit:
Verbraucher können eine Angabe erwarten, die sich auf das Getränk bezieht, nicht auf den empfohlenen Tagesenergiebedarf eines Erwachsenen. Der Hersteller sollte daher auf die Angabe „0 % Kalorien (*RM)“ verzichten.
Stellungnahme der Teekanne GmbH & Co. KG:
Die Angabe „0 % Kalorien“ entspricht den gesetzlichen Vorgaben und ist nicht zur Täuschung geeignet. Der Gesetzgeber hat Angaben wie „energiefrei“ oder jede Angabe, welche für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, für zulässig erklärt, wenn das Lebensmittel nicht mehr als 4 kcal/100 ml enthält. Unser Produkt enthält 2 kcal/100 ml. Somit ist die Angabe „0 % Kalorien“ rechtlich zulässig.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.