Das ärgert beim Einkauf:

Teekanne fresh Früchte Tee Granatapfel Pfirsich

Anbieter verwendet im Zutatenverzeichnis die unübliche Bezeichnung „Süßblätter“ für Steviablätter.
getaeuscht

Im Zutatenverzeichnis des Teegetränks sind neben anderen Zutaten „Süßblätter“ aufgeführt, ein eher unüblicher Name für Steviablätter. Das ist wenig verbraucherfreundlich. Der Anbieter sollte die Zutaten mit ihrer üblichen Bezeichnung benennen.

Ich war bewusst auf der Suche nach eine Getränk ohne Süssungsmittel und vor allem ohne Stevia, da ich dies nicht mag. Beim ersten Schluck war mir klar, dass das Produkt Stevia enthält. Nach einer kurzen Recherche habe ich herausgefunden das auf alten Produktaufklebern noch das Wort Steviablätter steht. Auf den neuen hingegen nur noch Süßblätter. Hier ist bewusst verschwiegen worden, dass das Produkt Stevia enthält.
Verbraucher aus Bad Sassendorf vom 11.07.2023

Es geht um die Süßungsart. Die Verpackung […] muss wohl neuer sein. Süßblätter ist doch ein allgemeiner Begriff, oder? Hier ist nicht mehr klar, dass mit Stevia gesüßt wird – oder es kann einfach mit etwas anderem gesüßt werden. Davon abgesehen wäre mir lieber, es wäre gar nicht gesüßt.
Verbraucherin aus Darmstadt vom 09.06.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Verbreitet und bekannt ist überwiegend die Bezeichnung Stevia(-blätter). Von dieser üblichen Bezeichnung abzuweichen, verringert die Verständlichkeit und ist nicht verbraucherfreundlich.

Darum geht’s:

Im Zutatenverzeichnis des „fresh Früchte Tee Granatapfel Pfirsich“ von Teekanne sind neben anderen Zutaten „Süßblätter“ aufgeführt. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Zudem müssen sie klar und für Verbraucher:innen leicht verständlich sein. Das sind wesentliche Grundsätze in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Gibt es für ein Lebensmittel keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung, ist im Zutatenverzeichnis die verkehrsübliche Bezeichnung anzugeben.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Für die Steviapflanze existieren auch unterschiedliche alternative Bezeichnungen wie Süßkraut, Süßblatt oder Honigkraut. In der Lebensmittelkennzeichnung hat sich die Bezeichnung Stevia(-blätter) durchgesetzt. Von dieser üblichen Bezeichnung abzuweichen, verringert die Verständlichkeit und ist nicht verbraucherfreundlich

Fazit:

Der Anbieter sollte die Zutaten mit ihrer üblichen Bezeichnung angeben.

Stellungnahme der Teekanne GmbH & Co. KG, Düsseldorf

Kurzfassung

„Süßblatt“ ist die korrekte Bezeichnung der botanischen Pflanze „Stevia rebaudiana (Bertoni) Bertoni“ und wird beispielsweise auch vom europäischen Teeverband als Synonym für „Steviablatt“ oder „Süßkraut“ aufgeführt. Unserer Erfahrung nach – die sich beispielsweise auf Gespräche mit vielen Verbrauchern während unserer Marktforschungsreihen stützt -, ist diese Bezeichnung verständlich. Die Kennzeichnung ist daher nicht zu beanstanden.