Das ärgert beim Einkauf:

Tegut Lebkuchen-Herzen mit fruchtiger Kirschfüllung

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Kirschfüllung enthält mehr Apfel als Kirsche
getaeuscht

Der Produktname „Lebkuchen-Herzen mit fruchtiger Kirschfüllung“ legt nahe, die Füllung der Lebkuchen enthalte ausschließlich oder hauptsächlich Kirsche als Fruchtart. Stattdessen überwiegt mit zehn Prozent Apfel während Kirsche lediglich ein Prozent ausmacht. Das passt aus Sicht der Verbraucherzentrale nicht zum Hinweis „Kirschfüllung“. Der Hersteller sollte den Produktnamen an den Inhalt anpassen oder die Zusammensetzung ändern.

Die fruchtige Kirschfüllung entpuppt sich auf der Zutatenliste als Apfel-Kirschfüllung mit gerade mal 1 % Sauerkirschsaft aus Sauerkirschsaftkonzentrat. Ich hatte dieses Produkt bereits letztes Jahr direkt bei tegut reklamiert. […]
Verbraucher aus Darmstadt vom 16.11.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Produktname „Lebkuchen-Herzen mit fruchtiger Kirschfüllung“ legt nahe, die Füllung der Lebkuchen enthalte ausschließlich oder hauptsächlich Kirsche als Fruchtart. Stattdessen überwiegt mit zehn Prozent Apfel während Kirsche lediglich ein Prozent ausmacht. Das passt aus Sicht der Verbraucherzentrale nicht zum Hinweis „Kirschfüllung“. 

Darum geht’s:

Der Produktname verspricht „fruchtige Kirschfüllung“. Erst durch Blick auf die Bezeichnung und in die Zutatenliste können Verbraucher erkennen, es ist tatsächlich eine Apfel-Kirsch-Fruchtfüllung mit der zehnfachen Menge Apfel gegenüber einem Prozent Kirschsaft.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher können beim Einkauf erwarten, dass die Lebkuchen-Herzen, wie der Produktname verspricht, eine Kirschfüllung enthalten. Sie sind nachvollziehbar verärgert, wenn die Bezeichnung und die Zutatenliste eine Apfel-Kirsch-Fruchtfüllung mit einem Anteil von einem Prozent Kirschsaft offenbaren. Aus unserer Sicht passt der Produktname daher nicht zur tatsächlichen Zusammensetzung der Lebkuchen.

Fazit:

Der Hersteller sollte den Produktnamen an den Inhalt anpassen oder die Zusammensetzung ändern.

Stellungnahme der Conrad Schulte GmbH & Co. KG, Rietberg (Mastholte)

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 30.11.2018 liegt bisher keine Antwort vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.