Das ärgert beim Einkauf:

Tetesept Glucosamin 1400

Die Aufmachung erweckt den Eindruck, dass eine Tablette 1400 mg Glucosamin enthält. Das ist jedoch nicht der Fall.
getaeuscht

 

Der Produktname „Glucosamin 1400“ in Verbindung mit „hochdosiert“ erweckt den Eindruck, dass eine Tablette 1400 Milligramm Glucosamin enthält. Es stecken aber nur 700 Milligramm in einer Tablette. Der Anbieter sollte die Aufmachung des Nahrungsergänzungsmittels so ändern, dass kein falscher Eindruck über die enthaltene Menge an Glucosamin entsteht.

Die Produktbezeichnung lautet "Glucosamin 1400", daher gehe ich davon aus, dass eine Tablette 1400 mg Glucosamin enthält. Die Dosis einer Tablette ist aber nur 700 mg, so dass man zwei Einheiten nehmen muss, um auf die angegebene Menge zu kommen. Eine gleichartige Tablette von der Firma XY (…) enthält ebenfalls 700 mg Glucosamin, nur wird hier die Dosis exakt genannt. Ich fühle mich deshalb getäuscht, weil ich angenommen habe, dass das Produkt von tetesept eben 1400 mg pro Tablette enthält.
Verbraucher aus Windesheim vom 21.02.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Der Produktname des Nahrungsergänzungsmittels lautet „Tetesept Glucosamin 1400“. Neben verschiedenen anderen Informationen sind auf der Schauseite die Angabe „1400mg Glucosamin-sulfat-KSL“, der Hinweis „hochdosiert“ sowie „2 x täglich“ zu lesen. Auf der Seite der Verpackung ist zudem die Verzehrsempfehlung „2 x täglich 1 Tablette mit Flüssigkeit einnehmen“ zu lesen. Auf der Rückseite finden Verbraucherinnen und Verbraucher den Hinweis „Tetesept Glucosamin 1400 enthält 1400 Milligramm Glucosaminsulfat-KCl, ergänzt um Hyaluronsäure und Chondroitin sowie hochdosiertes Vitamin D3. Die Nährwerttabelle auf der Rückseite zeigt, dass nicht eine, sondern zwei Tabletten die Tagesdosis von 1400 Milligramm Glucosaminsalz liefern. Eine Tablette enthält somit nur 700 Milligramm Glucosamin.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschen dürfen, insbesondere in Bezug auf die Zusammensetzung sowie die Eigenschaften des Lebensmittels. Einen Referenzwert für die tägliche Zufuhr an Glucosamin gibt es nicht.

Laut der Nahrungsergänzungsmittelverordnung müssen Anbieter die empfohlene tägliche Verzehrsmenge in Portionen sowie die Menge der Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung im Nahrungsergänzungsmittel, bezogen auf die angegebene tägliche Verzehrsmenge aufs Etikett drucken.  

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Produktname „Glucosamin 1400“ in Verbindung mit „hochdosiert“ erweckt den Eindruck, dass eine Tablette 1400 Milligramm Glucosamin enthält. In Verbindung mit dem Hinweis „2x täglich“ kann der Eindruck entstehen, dass entsprechend der Verzehrsempfehlung zweimal am Tag eine vergleichsweise hohe Dosis von 1400 Milligramm Glucosamin aufgenommen wird. Im Vergleich zu ähnlichen Produkten entsteht ein falsches Bild über den Preis und die Reichweite einer Packung. Erst aus der Nährwerttabelle erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher, dass nur 700 Milligramm Glucosamin in einer Tablette stecken und die Dosis von 1400 Milligramm erst mit der Einnahme von zwei Tabletten erreicht wird.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Aufmachung des Nahrungsergänzungsmittels so ändern, dass kein falscher Eindruck über die enthaltene Menge an Glucosamin entsteht.

Stellungnahme der Merz Consumer Care GmbH, Frankfurt am Main

Kurzfassung:

Bei „tetesept Glucosamin 1400“ bezieht sich die „1400“ auf die Menge an Glucosaminsalz in Milligramm pro Tagesdosis. Diese Angabe von Tagesdosierungen bei Nahrungsergänzungsmitteln ist gelernt, üblich und erleichtert den Vergleich von Produkten. Auch beim Handel werden zum Preisvergleich die Tageskosten und nicht die Kosten der einzelnen Tablette angegeben.